Herrsching | 13. Februar 2025 |

Große Kontroverse um optionalen Smart-Meter-Einbau

Hohe Preise der grundzuständigen Messstellenbetreibern für den optionalen Einbau intelligenter Messsysteme stehen in der öffentlichen Kritik.

Einige Verteilnetzbetreiber haben kürzlich Post von Unternehmen der Smart-Meter-Initiative (SMI) bekommen. Darin haben sich die wettbewerblichen Messstellenbetreiber Octopus Energy, Rabot Energy, Tibber und Ostrom, die sich als digitale Ökostromanbieter bezeichnen, zusammengeschlossen. Sie hatten im Januar 2024 angekündigt, gemeinsam – auch mit grundzuständigen Messstellenbetreibern – den Smart Meter Rollout voranbringen zu wollen. Die Initiative hat sich nicht zuletzt deshalb das intelligente Messwesen auf die Fahne geschrieben, weil ihre Initiatoren stark auf flexible beziehungsweise dynamische Tarife setzen und diese zum Teil den Einsatz eines intelligenten Messsystems erfordern.

Nun geht aus einer Mitteilung von Tibber hervor, dass das Unternehmen die Bayernwerk Netz GmbH abgemahnt hat. Grund sei der Preis von 888,89 Euro den der Verteilnetzbetreiber in seiner Funktion als grundzuständiger Messstellenbetreiber für den Einbau eines intelligenten Messsystems auf Wunsch verlange. Gleichzeitig habe der „Mitstreiter“ Rabot Energy die LEW Verteilnetz GmbH abgemahnt. Diese habe in einem Fall „sagenhafte 825,53 Euro“ für den optionalen Einbau eines elektronischen Zählers mit einem Smart Meter Gateway als Kommunikationseinheit – beide bilden zusammen ein intelligentes Messsystem – verlangt.

Tibber: „Das wollen wir nicht zulassen“

Merlin Lauenburg wirft den grundzuständigen Messstellenbetreibern vor, sie hätten bewusst unverhältnismäßig hohe Preise für den optionalen Einbau von Smart Metern aufgerufen und damit den Rollout absichtlich gebremst. Dies schade in erster Linie den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die günstigen Strom verbrauchen und die Energiewende mit netzdienlichem Verhalten unterstützen wollen, so der Deutschland-Chef von Tibber. „Das wollen wir nicht zulassen“, betont er.

Weitere grundzuständige Messstellenbetreiber, die ins Visier der neuen Anbieter geraten sind, sind die Westnetz mit 973,59 Euro und die Mitteldeutsche Netzgesellschaft mit 883 Euro.

Eine Sprecherin von Westnetz bestätigt gegenüber E&M den Betrag. Sie weist allerdings darauf hin, dass es sich um einen speziellen Fall des Zählereinbaus auf Kundenwunsch, bei einer Messstelle mit weniger als den gesetzlich für den Pflicht-Rollout festgelegten 6.000 kWh Mindestverbrauch pro Jahr, handelt. Gleiches gelte für Erzeuger mit einer installierten Leistung von weniger als 7 kW. Auch diese fallen nicht in eine der gesetzlich definierten Pflichteinbaukategorien.

„Pflicht-Rollout läuft auf Hochtouren“

Der für den optionalen Einbau erhobene Preis sei kostenbasiert. Da diese Einbauten nicht im Zuge des geplanten Rollouts, sondern als individueller Einzelfall bearbeitet werden müssten, komme es zu höheren Kosten. Bisher sei der Zählereinbau auf Kundenwunsch bei Westnetz jedoch noch nicht häufig aufgetreten, so die Sprecherin.

Das Messstellenbetriebsgesetz gibt Auskunft über die jeweils zulässigen Entgelte – seien es einmalige oder jährliche Beträge – für den Einbau von intelligenten Messsystemen. Es unterscheidet auch zwischen dem vorzeitigen Einbau bei einer Messlokation, die ohnehin aufgrund des jährlichen Stromverbrauchs in eine der Pflichteinbau-Kategorien fällt, und dem optionalen Einbau bei Kunden mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh. Diese werden vom Gesetz nicht als Pflichteinbaufälle erfasst.

Ein Sprecher von LEW Verteilnetz erklärt vor diesem Hintergrund, für den optionalen Einbau könne, wie für alle sogenannten verpflichtenden Zusatzleistungen, ein angemessenes Entgelt von den Messstellenbetreibern erhoben werden. Es bilde die tatsächlichen Kosten für die jeweils anzubietende Dienstleistung angemessen ab.

Dem LEW-Sprecher zufolge liegen die Einmalentgelte für Messstellen, bei denen ein Verbrauch von mehr als 6.000 kWh oder eine installierte Einspeiseleistung von mehr als 7 kW vorliegt, bei 105,53 Euro brutto. „Bei niedrigeren Verbräuchen bzw. geringeren Einspeiseleistungen liegt der Preis höher“, so der Sprecher. Er weist darauf hin, dass mit der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes auch eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Einmalentgelte einhergeht.

Anfragen für optionale Einbaufälle seien bei der LEW Verteilnetz in diesem Jahr bisher nur vereinzelt eingegangen. Im vergangenen Jahr seien es 33 bei Messstellen mit einem Verbrauch über 6.000 kWh oder eine installierten Einspeiseleistung über 7 kW gewesen.

Bayernwerk Netz: Angemessene Kosten

Auch von Seiten der Bayernwerk Netz heißt es, optionaler Einbau und Betrieb würden zu „marktgerechten Preisen“ erfolgen. „Diese bilden die Kosten für die entsprechenden Dienstleistungen angemessen ab“, so ein Sprecher des Unternehmens.

Sowohl LEW als auch Westnetz und Bayernwerk betonen die Bedeutung des Smart Meter Rollouts für die Energiewende und die Flexibilisierung des Stromsystems. Deshalb seien auch Verbraucher in den Pflicht-Rollout einbezogen, die ein großes netzdienliches Potenzial an Flexibilität, etwa in Form einer Lastverschiebung, zur Verfügung stellen können. Dieser Pflicht-Rollout laufe auf Hochtouren.

Vom Bayernwerk müssen beispielsweise bis 2032 rund 800.000 intelligente Messsysteme ins Feld gebracht werden, 126.000 Einheiten seien bislang verbaut. Bei LEW sind bislang 20.000 Messstellen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet.

Für die Pflichteinbaufälle schreibt das Messstellenbetriebsgesetz gestaffelte Preisobergrenzen für jährliche Beträge vor. Bei Haushalten mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh dürfen es bislang maximal 100 Euro sein. Davon entfallen 20 Euro auf den Kunden und 80 auf den Netzbetreiber. Eine Einmalzahlung für den Einbau fällt beim Pflichteinbau nicht an.

BHKW-Jahreskonferenz findet am 13. und 14. Mai 2025 in Dresden statt.
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