Rastatt | 21. September 2025 |

Biomassepaket endlich durch EU-Kommission genehmigt

Viele (ver)zweifelten schon an der beihilferechtlichen Genehmigung für das Biomassepaket. Nun können Betreiber von Biogasanlagen und Landwirte endlich loslegen. Viel Zeit für die erste Ausschreibung mit 813 MW Ausschreibungsvolumen ist nicht.

📜 Einleitung: Grünes Licht für das Biomassepaket

Am 18. September 2025 hat die EU-Kommission das sogenannte Biomassepaket beihilferechtlich genehmigt. Damit wurde ein zentrales Element der EEG-Novelle vom Februar 2025 bestätigt, welches insbesondere die Förderung von Biogasanlagen neu regelt. Die Entscheidung bringt Planungssicherheit für Betreiber und Investoren und eröffnet neue Perspektiven für die flexible Stromerzeugung aus Biomasse.

 

🏛️ Politischer Hintergrund und Genehmigungsprozess

Die Notwendigkeit der beihilferechtlichen Genehmigung ergibt sich aus den EU-Vorgaben für staatliche Förderungen. Die Kommission prüfte, ob die vorgesehenen Beihilfen zur Erreichung der Klimaziele beitragen, verhältnismäßig sind und den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt nicht verzerren.
Die EU-Kommission bewertete:

  • Notwendigkeit der Förderung zur Erreichung der Klimaziele.
  • Verhältnismäßigkeit der Beihilfen.
  • Wettbewerbskonformität im europäischen Binnenmarkt.

Die intensive Prüfung führte zu einer Verzögerung, die viele Projekte auf Eis legte. Mit der Genehmigung ist nun der Weg frei für die Umsetzung der neuen Ausschreibungsrunden und die Investition in moderne Biogastechnologien.

 

⚙️ Technische Inhalte des Biomassepakets

Das Biomassepaket bringt eine Reihe technischer Neuerungen und Anpassungen mit sich, die gezielt auf die Herausforderungen der Energiewende eingehen.

📈 Ausschreibungsvolumen

  • Für das Jahr 2025 sind 1.300 MW Ausschreibungsvolumen vorgesehen.
  • Davon entfallen 813 MW auf die Oktoberausschreibung 2025.
    Diese kurzfristig eingebuchte und hohe Einmalmenge ist notwendig, um den durch die zeitliche Verzögerung bei der beihilferechtlichen Genehmigung entstandenen Rückstand aufzuholen und kurzfristig neue flexible Anlagen ans Netz zu bringen.
  • Ziel: kurzfristiger Zubau von 3 GW flexibler Biogasanlagenleistung.

💶 Flexibilitätszuschlag

Ein zentrales technisches Element des Biomassepakets ist der Flexibilitätszuschlag. Dieser beträgt 100 Euro pro Kilowatt (€/kW) installierter Leistung und wird zusätzlich zur regulären Vergütung gewährt. Ziel ist es, gezielt solche Biogasanlagen zu fördern, die ihre Stromproduktion flexibel an den Bedarf im Stromnetz anpassen können.

Dieser Zuschlag soll gezielt Lastfolgebetrieb fördern und die Systemdienlichkeit erhöhen.

Wie funktioniert der Flexibilitätszuschlag?
Der Zuschlag wird ausschließlich an Anlagen vergeben, die nachweislich in der Lage sind, ihre Einspeisung kurzfristig zu erhöhen oder zu drosseln. Dies setzt eine entsprechende technische Ausstattung voraus, etwa durch den Einsatz von Gasspeichern, flexiblen BHKW (Blockheizkraftwerken) und intelligentem Lastmanagement. Anlagenbetreiber müssen nachweisen, dass sie mindestens 60 % ihrer installierten Leistung flexibel abrufen können. Der Zuschlag wird auf die tatsächlich installierte und flexibel nutzbare Leistung gezahlt und soll die Investitionskosten für Speicher, Steuerungstechnik und zusätzliche Motoren abdecken.

Warum ist Flexibilität so wichtig?
Mit dem steigenden Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz wächst der Bedarf an Anlagen, die kurzfristig auf Schwankungen reagieren können. Biogasanlagen mit Flexibilitätszuschlag können gezielt dann einspeisen, wenn Wind- und Solarstrom fehlen, und so zur Netzstabilität beitragen. Sie werden damit zu einem wichtigen Baustein der Energiewende und helfen, Versorgungssicherheit auch bei volatiler Einspeisung zu gewährleisten.

 

🔁 Kaskadierung und Netzintegration

  • Die neuen Regelungen ermöglichen eine bessere Einbindung in das Stromnetz.
  • Anlagen können modular aufgebaut und kaskadiert betrieben werden.
  • Dies erhöht die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität.

🧪 Technologische Anforderungen

Das Biomassepaket legt zudem Wert auf die technologische Weiterentwicklung der Anlagen. Teilnahmeberechtigt sind nur solche Biogasanlagen, die eine regelbare Einspeisung ermöglichen, über ausreichende Speicherkapazitäten verfügen und ein effektives Lastmanagement betreiben. Die Anforderungen wurden verschärft, um sicherzustellen, dass nur tatsächlich flexible und systemdienliche Anlagen von der Förderung profitieren.

  • Teilnahmeberechtigt sind hochflexible Biogasanlagen, die:
    • eine regelbare Einspeisung ermöglichen,
    • über Speicherkapazitäten verfügen,
    • und Lastmanagement betreiben können.
  • Die technische Mindestanforderung für die Teilnahme an Ausschreibungen wurde präzisiert, um „Trittbrettfahrer“ auszuschließen.

 

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🌱 Auswirkungen auf die Branche

Die Genehmigung des Biomassepakets wird von der Branche als „Hoffnungsschimmer“ bezeichnet. Biogasbauern und Betreiber von Bestandsanlagen können nun wieder investieren und planen. Besonders für Altanlagen eröffnet sich die Möglichkeit, durch Nachrüstung und Flexibilisierung weiterhin am Markt teilzunehmen. Die Investitionssicherheit ist zurückgekehrt, was auch für Banken und Investoren ein wichtiges Signal ist.

Gleichzeitig gibt es weiterhin Kritik und Forderungen nach Nachbesserungen, etwa bei den Regelungen für Altanlagen, beim Netzanschluss und bei den Genehmigungsverfahren. Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) fordert, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, um das volle Potenzial der Bioenergie für die Energiewende zu heben.

Im Einzelnen können folgende Auswirkungen festgestellt werden:

🚜 Landwirtschaft und Biogasbauern

  • Biogasbauern können nun wieder planen und investieren.
  • Die Genehmigung wird als „Hoffnungsschimmer“ bezeichnet.
  • Besonders Altanlagen profitieren von der Möglichkeit zur Flexibilisierung und Nachrüstung.

🏭 Industrie und Investoren

  • Die Genehmigung schafft Investitionssicherheit.
  • Neue Projekte können nun finanziert und umgesetzt werden.
  • Die Branche erwartet eine Belebung des Marktes und technologische Innovationen.

 

Es gibt aber auch Kritik und die Forderungen nach Änderungen:

🧭 Kritik und Ausblick

  • Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) fordert weitere Nachbesserungen, z. B.:
    • bessere Regelungen für Altanlagen,
    • vereinfachte Netzanschlüsse,
    • und schnellere Genehmigungsverfahren.
  • Die Branche hofft auf eine zügige Umsetzung der Ausschreibungen und eine verstetigte Förderung.

 

🧾 Kurzzusammenfassung für Schnellleser

  • Datum der Genehmigung: 18.09.2025
  • Inhalt: EU genehmigt staatliche Beihilfen für Biomasse im EEG
  • Technische Highlights:
    • 1.300 MW Ausschreibungsvolumen (813 MW im Oktober)
    • 100 €/kW Flexibilitätszuschlag
    • Förderung flexibler, netzdienlicher Biogasanlagen
  • Branchenwirkung: Investitionssicherheit, neue Projekte, Hoffnung für Altanlagen
  • Kritikpunkte: Bedarf an Nachbesserungen bei Netzanschluss und Altanlagenförderung
Unsere Seminare zum Biomasse-Paket - "Be flexible"
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