Rastatt | 10. November 2025 |

Energie- und Stromsteuergesetz – Zeitplan bis zur Novelle

Es sieht derzeit so aus, als könnte das neue Energie- und Stromsteuergesetz Ende November bzw. Anfang Dezember im Deutschen Bundestag final beschlossen werden. Das Inkrafttreten wäre dann am 1.1.2026.

 

Wir haben für Sie den Zeitplan für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes (Drittes Gesetz zur Änderung) – mit allen relevanten Terminen und Schritten zusammengestellt:

 

🧾 1. Referentenentwurf & Konsultation

  • 23. Juli 2025: Veröffentlichung des Referentenentwurfs durch das Bundesfinanzministerium mit Begleitung der Verbände-Konsultation bis 13. August 2025.

 

🏛️ 2. Bundestag – Erste Lesung & Ausschussüberweisung

  • 9. Oktober 2025: Erste Lesung im Bundestag. Der Entwurf wurde an die federführenden Ausschüsse – insbesondere den Finanzausschuss – überwiesen.

 

🛠️ 3. Ausschussberatung

  • 12. November 2025: Beratung und eventuell Anhörungen im Finanzausschuss. Die genaue Terminierung orientiert sich am Ausschusskalender, üblicherweise innerhalb weniger Wochen nach Einbringung.

 

🗣️ 4. Bundestag – Zweite & Dritte Lesung

  • 13. November 2025:
    • Zweite Lesung: Diskussion von Änderungsanträgen und Debatte.
    • Dritte Lesung & Schlussabstimmung: Voraussichtlich im selben Zeitrahmen noch deutlich vor der Weihnachtspause möglich.
      Ziel: Sicherstellung des fristgerechten Abschlusses vor Jahresende, da das Gesetz zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll.

🗳️ 5. Bundesrat – Stellungnahme & Plenarsitzung

  • 5. September 2025: Eingabe der Drucksache 427/25 im Bundesrat.
  • 17. Oktober 2025: 1058. Bundesratssitzung mit Stellungnahme zum Gesetzentwurf.
  • Nach der Stellungnahme: Ggf. Anpassung durch Bundesregierung, Überführung zurück in den Bundestag (ggf. verkürzt über Zustimmungsgesetz-Modus).

 

🏁 6. Bundespräsident & Inkrafttreten

  • Nach Bundesrats-Zustimmung (Zustimmungsgesetz) folgt kurzfristig die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten.
  • Geplanter Inkrafttreten:
    1. Januar 2026 – als festgelegter Starttermin zur Weiterführung der Stromsteuerentlastung.

 

🔍 Zeitstrahl: Überblick

Phase Zeitraum
Referentenentwurf veröffentlicht 23. Juli 2025
Verbände-Konsultation bis 13. August 2025
Bundestag – Erste Lesung & Überweisung 9. Oktober 2025
Bundesrat – Einbringung 5. September 2025
Ausschussberatung im Bundestag 12. November 2025
Bundesrat – 1058. Sitzung & Stellungnahme 17. Oktober 2025
Bundestag – Zweite & Dritte Lesung 13. November 2025
Bundesrat – finale Zustimmung voraussichtlich Dezember 2025
Bundespräsident – Unterschrift zeitnah nach Zustimmung
Inkrafttreten 1. Januar 2026

 

🧩 Fazit

Das Gesetzgebungsverfahren verläuft auch aufgrund der im Jahre 2024 geleisteten Vorarbeiten  recht zügig:
Innerhalb von rund fünf Monaten vom Referentenentwurf im Juli bis zur geplanten Inkraftsetzung Anfang Januar. Entscheidende Fokuszeiträume liegen im Herbst 2025, besonders im Oktober (erste Lesung & Bundesrat) sowie im November–Dezember (Ausschuss, zweite/dritte Lesungen).

Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes 2026 - jetzt informieren...
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