Rastatt | 24. Juni 2026 |

Das Warten hat ein Ende - beihilferechtliche Streit um das KWKG wird im Juli 2026 entschieden

Bereits zum Jahreswechsel 2025/2026 war das EuGH-Urteil zur beihilferechtlichen Relevanz des KWK-Gesetzes erwartet worden. Am 09. Juli 2026 wird nun das EuGH seine Entscheidung bekannt geben. Was bedeutet dies für die Novelle des KWK-Gesetzes?

Der langjährige Streit um die beihilferechtliche Einordnung des deutschen Kraft‑Wärme‑Kopplungsgesetzes (KWKG) ist weit mehr als eine juristische Detailfrage. Er spiegelt einen grundlegenden Konflikt zwischen nationaler energiepolitischer Gestaltung und europäischer Wettbewerbsaufsicht wider. Im Kern geht es darum, ob die Förderung der Kraft‑Wärme‑Kopplung als staatliche Beihilfe im Sinne des europäischen Rechts zu qualifizieren ist – mit weitreichenden Konsequenzen für Regulierung, Investitionssicherheit und die Geschwindigkeit der Wärmewende.

Nach Jahren der Unsicherheit hat das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) im Januar 2024 zunächst Klarheit geschaffen. Doch die endgültige Entscheidung liegt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der hat nun die finale und richtungsweisende dessen Urteils-Verkündung auf den 09. Juli 2026 terminiert.

 

Streit um „staatliche Mittel“

Die Auseinandersetzung zwischen der EU‑Kommission und der Bundesregierung reicht mehr als ein Jahrzehnt zurück. Hintergrund ist die grundsätzliche Frage, wann staatliche Eingriffe in Energiemärkte als Beihilfe gelten. Eine zentrale Rolle spielte dabei das Urteil des EuGH zum EEG 2012 aus dem Jahr 2019, in dem der Gerichtshof feststellte, dass ein umlagefinanziertes Fördersystem nicht automatisch auf staatlichen Mitteln beruht.

Diese Entscheidung wurde von der Bundesregierung und der Branche als Blaupause für das KWKG interpretiert. Denn auch hier erfolgt die Finanzierung über eine Umlage, die von Netzbetreibern erhoben und letztlich von Stromverbrauchern getragen wird.

Die EU‑Kommission vertrat jedoch eine andere Auffassung. Sie sah in dem gesetzlich geregelten Mechanismus eine hinreichende staatliche Prägung und damit eine Beihilfe im Sinne des europäischen Rechts.

 

Kommissionsbeschluss 2021 - Beihilfe unter Vorbehalt

Mit ihrem Beschluss vom 3. Juni 2021 erklärte die EU‑Kommission das KWKG ausdrücklich zu einer staatlichen Beihilfe. Gleichzeitig genehmigte sie die Maßnahmen jedoch befristet bis Ende 2026 als mit dem Binnenmarkt vereinbar.

Diese Entscheidung war ein politischer Kompromiss: Sie ermöglichte die Fortführung der KWK‑Förderung, band diese jedoch weiterhin an das europäische Beihilferecht. Für die Bundesregierung bedeutete dies eine fortdauernde Notifizierungspflicht bei Änderungen des Gesetzes. Für die Branche blieb eine strukturelle Unsicherheit bestehen, da jede Anpassung von Brüssel abhängig blieb.

 

EuG-Urteil 2024 - ein Wendepunkt

Mit Urteil vom 24. Januar 2024 hob das Gericht der Europäischen Union den Kommissionsbeschluss vollständig auf. Das Europäische Gericht (EuG) stellte fest, dass das KWKG keine staatliche Beihilfe darstelle.

Das Gericht argumentierte, dass die Finanzierung des Systems nicht über staatliche Mittel erfolgt, sondern im Rahmen eines privatrechtlich organisierten Umlagemechanismus. Die Gelder würden von privaten Akteuren aufgebracht und blieben auch entlang ihres gesamten Flusses privater Natur.

Damit fehlt nach Auffassung des EuG ein zentrales Merkmal der Beihilfe. Diese Argumentation folgt der Linie des EuGH‑Urteils zum EEG und stärkt die Position der Mitgliedstaaten bei der Gestaltung vergleichbarer Förderinstrumente.

 

Reaktionen aus Politik und Branche

Das Urteil wurde in Deutschland überwiegend positiv aufgenommen. Die Bundesregierung sah ihre Rechtsauffassung bestätigt, wonach das KWKG nicht der beihilferechtlichen Kontrolle unterliegt.

Auch aus der Branche kam deutliche Zustimmung. Der Bundesverband Kraft‑Wärme‑Kopplung bezeichnete die Entscheidung als „große Errungenschaft“ und verband sie mit der Erwartung, dass die Weiterentwicklung des KWKG künftig deutlich erleichtert werde.

Verbände wie AGFW und VKU betonten insbesondere die neu entstehenden Handlungsspielräume. Sollte das Urteil Bestand haben, könnten künftige Anpassungen ohne zeitaufwendige Notifizierungsverfahren erfolgen, was gerade im Kontext der Wärmewende als entscheidender Vorteil gilt.

 

Einspruch und EuGH-Verfahren

Die EU‑Kommission akzeptierte das Urteil jedoch nicht und legte Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof ein. Damit wurde die Streitfrage erneut auf die höchste europäische Instanz gehoben.

In der mündlichen Verhandlung im Juni 2025 wurde die zentrale Frage erneut intensiv beleuchtet: Handelt es sich beim Umlagesystem tatsächlich um private Mittel oder besteht aufgrund der gesetzlichen Struktur doch eine staatliche Kontrolle?

Ein wichtiges Signal kam im Oktober 2025 vom Generalanwalt des EuGH. In seinen Schlussanträgen empfahl er, das Rechtsmittel der Kommission zurückzuweisen und das Urteil des EuG zu bestätigen.

Dieses Votum gilt als starkes Indiz für den Ausgang des Verfahrens, auch wenn es rechtlich nicht bindend ist.

 

EuGH-Entscheidung am 09. Juli 2026

Auch wenn frühere Prognosen teilweise von einem Urteil zum Jahreswechsel 2025/2026 ausgegangen waren, hat sich das Verfahren zeitlich verschoben.
Der EuGH hat nun aber den Termin für die Urteils-Verkündigung bekannt gegeben - besondere Aufmerksamkeit richtet sich nun auf den 09. Juli 2026.

Die Bedeutung dieses Termins kann kaum überschätzt werden. Der EuGH wird nicht nur über das KWKG entscheiden, sondern auch darüber, wie weit der Begriff der „staatlichen Mittel“ im europäischen Beihilferecht künftig gefasst wird. Damit geht es um eine Grundsatzfrage, die über den Einzelfall hinausreicht.

In der Branche wird die Entscheidung mit Spannung, aber auch mit vorsichtigem Optimismus erwartet. Nach dem klaren Urteil des EuG und den Schlussanträgen des Generalanwalts halten viele Beobachter eine Bestätigung der bisherigen Linie für wahrscheinlich. Gleichzeitig bleibt eine Restunsicherheit bestehen, da der EuGH nicht an die Empfehlung gebunden ist.

 

Mögliche Auswirkungen der Entscheidung

Sollte der EuGH das Urteil des EuG bestätigen, hätte dies weitreichende Konsequenzen für die deutsche Energiepolitik. Das KWKG würde endgültig aus dem Anwendungsbereich des europäischen Beihilferechts herausfallen. Der Gesetzgeber könnte Fördermechanismen flexibler gestalten, schneller anpassen und stärker auf die Anforderungen der Wärmewende ausrichten.

Für die Branche könnte dies vor allem Planungssicherheit bedeuten. Investitionen in KWK‑Anlagen, Wärmenetze und begleitende Infrastrukturen könnten unter stabileren Rahmenbedingungen erfolgen.

Sollte der EuGH hingegen der Argumentation der EU‑Kommission folgen, bliebe das KWKG dauerhaft beihilfepflichtig. Dies würde die bisherige Praxis fortsetzen, den Gestaltungsspielraum weiterhin einschränken und Veränderungen verkomplizieren.

 

EuGH-Urteil zum KWKG am 09. Juli verkündet - UPDATE 09.07.2026

Die vierte Kammer des EuGH weist den Einspruch der EU-Kommission gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom Januar 2024 zurück.

Das EuGH erkannte keine Fehler des EuG und bestätigt die Rechtsauffassung, dass die Förderung von KWK-Anlagen durch das KWK-Gesetz in Deutschland nicht als staatliche Beihilfe gilt.

Damit unterliegt das KWK-Gesetz nun weniger strengen Anforderungen. Dies ermöglicht auch mehr Spielraum bei der Novellierung des KWK-Gesetzes.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bericht "KWK-Gesetz unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht".

Der EuGH-Generalanwalt sieht im KWKG keine staatliche Beihilfe - was wird das EuGH im Juli 2026 entscheiden
Der EuGH-Generalanwalt sieht im KWKG keine staatliche Beihilfe - was wird das EuGH im Juli 2026 entscheiden

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