Herrsching | 14. Juli 2026 |

Umstrittenes Gebäudemodernisierungsgesetz vorerst in Kraft

Bundestag und überraschenderweise auch der Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Ob der Neubau und die Sanierung dadurch einfacher und technologieoffener wird, darf angezweifelt werden.

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause haben Bundestag und Bundesrat am 10. Juli das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Das Gesetz hebt zentrale Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf und setzt zugleich Teile der europäischen Gebäuderichtlinie um.
Erst wenn er Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet und das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wird das GModG in Kraft treten. Dies wird voraussichtlich Ende Juli oder Anfang August 2026 der Fall sein.

Kern der Reform ist die Streichung des Paragraf 71 GEG mit der sogenannten 65-Prozent-Regel. Diese hatte vorgesehen, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Nach Angaben der Bundesregierung soll künftig wieder Technologieoffenheit gelten. Eigentümer sollen selbst entscheiden können, welche Heiztechnik sie einsetzen.

Neue fossile Heizungen gestattet

Das Gesetz erlaubt weiterhin den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen. Voraussetzung ist, dass diese schrittweise einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen. Die sogenannte Bio-Treppe sieht ab 2029 zunächst einen Anteil von zehn Prozent vor. Dieser steigt bis 2040 auf 60 Prozent. Zudem soll die Bundesregierung bis Anfang Dezember ein Gesetz vorlegen, das sicherstellt, dass Heizbrennstoffe ab 2045 vollständig klimaneutral sind.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte die Reform im Bundestag mit dem Ziel begründet, bisherige „Heizungszwänge“ durch Technologieoffenheit zu ersetzen. Die SPD verteidigte den Kompromiss innerhalb der Koalition.

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Armand Zorn, erklärte: „Das Gesetz verbessert den Mieterschutz und schafft Planungssicherheit für die Wärmewende.“ Die Modernisierungsumlage beim Heizungstausch bliebe auf 50 Cent je Quadratmeter begrenzt. Außerdem sollen Vermieter beim Einbau fossiler Heizungen künftig die Hälfte der Kosten für CO2-Preis, Netzentgelten und Mehrkosten für den Anteil klimaneutraler Brennstoffe tragen.

Umweltverbände protestieren

Kritik kommt unter anderem vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der erhebliche Rückschritte beim Klimaschutz sieht. Abteilungsleiterin Tina Löffelsend kritisierte, dass der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiterhin möglich bleibe und gleichzeitig die Förderung für Wärmepumpen sinke. Dadurch entferne sich Deutschland von seinen Klimazielen.

Das Umweltinstitut München rechnet mit steigenden Kosten für Haushalte. Geschäftsführer Fabian Holzheid verwies auf steigende Gasnetzentgelte und erwartete Preissteigerungen bei klimaneutralen Brennstoffen. Mehrere Umweltverbände halten das Gesetz für verfassungsrechtlich angreifbar und kündigen Klagen an. Sie argumentieren, dass die Änderungen die Klimaschutzziele im Gebäudesektor gefährden könnten.

Industrie hofft auf Modernisierungsschub

Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sagte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae: „Entscheidend ist, die gesetzlichen Grundlagen für die Wärmewende jetzt zügig zu vervollständigen und einen konsistenten, investitionssicheren Transformationsrahmen zu schaffen“. Das GModG müsse eng mit der kommunalen Wärmeplanung und der Gasnetztransformation verzahnt werden.

Der Biogasrat begrüßte die Einführung der Bio-Treppe. Geschäftsführerin Janet Hochi sieht darin mehr Planungssicherheit und langfristige Perspektiven für den Einsatz von Biomethan. Der Verband fordert nun eine schnelle gesetzliche Ausgestaltung der vorgesehenen Grüngasquote sowie verlässliche Rahmenbedingungen für Biomethananlagen.

Auch der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) bewertet das Gesetz differenziert. Geschäftsführer Wolfgang Weber sieht zwar positive Impulse für moderne Gebäudetechnik, kritisiert jedoch, dass wichtige Potenziale bei Digitalisierung und Energieeffizienz ungenutzt blieben. Zudem führe die Einführung zusätzlicher Grüngasquoten nach Einschätzung des Verbands zu neuer Komplexität.

Förderung über Nacht gestoppt

Parallel zur Gesetzesreform ändern sich die Förderbedingungen für klimafreundliche Heizungen nach der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG). Über Nacht stoppte das Bundeswirtschaftsministerium das Antragsportal. Es soll erst ab dem 21. Juli wieder öffnen, mit den am 9. Juli beschlossenen geringeren Fördersätzen.

Bisher war beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine
staatliche Förderung bis zu 70 Prozent möglich. Damit soll es schrittweise bis 2030 um mehrere Tausend Euro abwärtsgehen, gestaffelt nach Haushaltseinkommen.

Die Handwerkskammer Hamburg kritisierte die kurzfristigen Änderungen als Belastung für Verbraucher und Handwerksbetriebe. „Hier wird wiederholt das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Betrieben verspielt, die auf Basis der bisher geltenden Förderkonditionen geplant haben
und investieren wollen“, sagte der frühere CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Stemmann.

Aktuelle Veranstaltungen zum neuen GModG
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