Rastatt | 21. Juli 2026 |

Die wichtigsten Neuerungen des GModG gegenüber dem GEG

Das wahrscheinlich Ende Juli 2026 in Kraft tretende Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) weist gegenüber dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) viel mehr Veränderungen auf, als allgemein bekannt.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und wird nach Inkrafttreten das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen. Erst wenn er Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet und das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wird das GModG in Kraft treten. Dies wird voraussichtlich Ende Juli oder Anfang August 2026 der Fall sein.

Das Gesetz enthält neben der Abschaffung der bekannten 65-%-EE-Regel zahlreiche Änderungen zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD).

Heizungen und Wärmeerzeugung

  • Die bisherige 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Einbau neuer Heizungen entfällt vollständig.
  • Die §§ 71 bis 71p sowie § 72 GEG („Heizungsgesetz-Regelungen“) werden gestrichen.
  • Eigentümer erhalten eine leicht erweiterte Wahl der Heiztechnologie (Gas, Öl, Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme, KWK, Hybridlösungen usw.).
  • Einführung der sogenannten „Bio-Treppe“ für neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen.
    • 10 % erneuerbare Brennstoffe ab 2029
    • 15 % ab 2030
    • 30 % ab 2035
    • 60 % ab 2040
    • 100 % ab 2045
  • Bisherige Beratungspflichten vor Einbau fossiler Heizungen werden weitgehend abgeschafft.
  • Bisherige Betriebsverbot bestimmter alter fossiler Heizungen wird aufgehoben.

Neubauten und EU-Gebäuderichtlinie

  • Einführung des Nullemissionsgebäudes als Standard für Neubauten (ab 2030, öffentliche Gebäude früher).
  • Einführung einer verpflichtenden Lebenszyklusbetrachtung (LCA) bzw. Ökobilanzierung von Gebäuden.
  • Neue Referenzgebäudeverfahren und geänderte Primärenergiefaktoren.

Nichtwohngebäude

  • Einführung von Mindestenergiestandards (MEPS) für energetisch schlechte Nichtwohngebäude.
  • Erweiterte Vorgaben für Gebäudeautomation und Gebäudesteuerung.
  • Neue Energieeffizienzklassen für Nichtwohngebäude.

Solarenergie und Elektromobilität

  • Schrittweise Einführung einer Solarpflicht für neue Wohn- und Nichtwohngebäude.
  • Erweiterte Anforderungen an Ladeinfrastruktur für Elektromobilität.

Mietrecht

  • Überarbeitete Regelungen zur Aufteilung von Betriebskosten neuer fossiler Heizungen zwischen Vermieter und Mieter.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

  • Durch die Nennung der KWK und dem Wegfall der 65%-igen EE-Verpflichtung werden KWK-Anlagen wieder eine Erfüllungsoption für das GModG.
  • In einem zusätzlichen Bericht zeigen wir, was sich ändert.

Gebäudeautomation

  • geänderten Anforderungen im neuen §56 („Gebäudeautomatisierung und -steuerung“)
  • elementar überarbeitete DIN/TS 18599-11:2025als Grundlage für die Automationsgrade

Weiterbildungen rund um das neue GModG

Insgesamt drei Online-Seminarreihen werden von uns im Rahmen der GModG-Novelle angeboten.

Aufgrund der vielen Veränderungen und Anpassungen haben wir uns entschlossen, keine einfache Gegenüberstellung des GModG versus GEG anzubieten, sondern strukturiert die Regelungen des neuen GModG vorzustellen.

Da dies eine aufwändige Neukonzeption unserer Online-Seminare beinhaltet, werden wir die ersten Seminare erst im September 2026 anbieten.

Eine Ausnahme stellt das Halbtages-Seminar zur Gebäudeautomation dar, welches die Pflichten und Chancen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz beinhaltet. Dieses findet erstmalig bereits am 31.07.2026 statt.

Die Seminarreihe „Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 - so werden Ihre Gebäude klimaneutral“ beschäftigt sich als ganztägiges Online-Seminar mit dem GModG aus ingenieurwissenschaftlicher Sicht bzw. Sicht eines Energieberaters bzw. einer Energieberaterin. Demnach werden auch die Förderrichtlinien nach BEG und BEW thematisiert.
Am 08. September 2026 bzw. am 06. Oktober 2026 finden die ersten beiden Veranstaltungen statt.

Die Seminarreihe „Aktuelle rechtliche Fragestellungen rund um GModG, WPG, BEG und BEW“ widmet sich als Halbtages-Online-Seminar den aktuellen rechtlichen Fragestellungen des GModG und des WPG - sowie den veränderten Förderrichtlinien.

Änderungen des GModG zum GEG grafisch aufbereitet
Änderungen des GModG zum GEG grafisch aufbereitet

BHKW-Infozentrum

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Winter 2024 wird dann die aktualisierte Version der „BHKW-Kenndaten 2024“ zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 9.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie bei LinkedIn.

Das umfangreiche Weiterbildungsangebot über BHKW- und Energie-Themen mit rund 50 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen. Seit einiger Zeit ist neben der Möglichkeit an viele Veranstaltungsreihen auch online teilzunehmen der Themenbereich „Rhetorik“ hinzugekommen.

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