Jahresprimärenergiebedarf

Der Jahresprimärenergiebedarf (eine wichtige Anforderungsgröße der EnEV) ist der jährliche Energiebedarf, beispielsweise eines Gebäudes. Bei Neubauten und Sanierungen von Gebäuden gibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) einen Grenzwert beim jährlichen Energiebedarf vor, dem sogenannten Jahresprimärenergiebedarf, welcher in Kilowattstunden pro Quadratmeter und pro Jahr angegeben wird (kWh/m²a). Die Primärenergie beschreibt die gesamte Energie, welche notwendig ist, um den Endenergiebedarf eines Gebäudes zu decken. Der Energiebedarf umfasst dabei die benötigte Energiemenge für Lüftung, Kühlung, Heizung und Warmwasser. Nicht erfasst werden bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs die Energieverbräuche einzelner Individuen (Menschen), z.B. für Fernsehen, Kochen oder Duschen. Die Primärenergie kann auch als Beurteilungsgröße für ökologische Kriterien wie die Kohlenstoffdioxidemission herangezogen werden, weil damit der gesamte Energieaufwand für die Gebäudeheizung einbezogen wird.

 

Wie berechnet man den Jahresprimärenergiebedarf?

Für die Berechnung des Jahresprimärenergiebedarfs kann der folgende Ansatz verwendet werden:

Der Jahresheizwärmebedarf wird zunächst mit dem Zuschlag für Warmwasser multipliziert und danach mit der sogenannten Anlagenaufwandszahl multipliziert.

Die Anlagenaufwandszahl ist der DIN 4701-10 zu entnehmen und gibt das Verhältnis zwischen dem Primärenergieaufwand und dem gewünschten Nutzen an.

Jahresprimärenergiebedarf =

(Jahres-Heizwärmebedarf + Zuschlag für Warmwasser) * Anlagenaufwandszahl

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