Niedrigstenergiehaus

Das Niedrigstenergiehaus – nicht zu verwechseln mit dem Niedrigenergiehaus – ist ein Neubau-Standard für Gebäude, welcher ab dem Jahr 2021 in der EU verpflichtend vorgegeben ist. Das bedeutet, dass ab 2021 in der EU Neubauten den Standard Niedrigstenergiegebäude erfüllen müssen. Eine genaue Definition des Niedrigstenergiehauses liefert die EU-Gebäuderichtlinie EPBD (siehe hierzu: Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden). Die Einzelheiten, welche Kriterien im Detail erfüllt sein müssen, haben die EU-Mitgliedsstaaten in ihrer nationalen Gesetzgebung zu regeln. Der bisher vorgeschriebene Primärenergiebedarf für Neubauten liegt bei 40 kWh bis 75 kWh pro Quadratmeter (Stand 2018). Für Behördengebäude in Mitgliedsstaaten der EU wird der Standard „Niedrigstenergiehaus“ bereits ab dem 31.12.2018 vorgeschrieben.

Welche Energiekennzahlen muss ein Niedrigstenergiehaus erfüllen?

In Deutschland wird voraussichtlich der Standard Effizienzhaus 55 als künftiges Niedrigstenergiehaus (bezugnehmend auf die EnEV 2009) definiert. Demnach dürfte ein Niedrigstenergiehaus einen maximalen Jahresprimärenergiebedarf von maximal 40 kWh je Quadratmeter pro Jahr aufweisen. Es existieren darüber hinaus Forderungen für den Standard „Niedrigstenergiehaus“ einen maximalen Primärenergiebedarf von ca. 30 kWh/m²a festzulegen. In Österreich existieren bereits heute Förderungen für Gebäude mit dieser Energiekennzahl (30 kWh/m²a).

Des Weiteren müssen bei Bauteilen niedrige U-Werte erfüllt werden, um eine hohe Dämmung zu erreichen. Zum Beispiel gedämmte Decken, Bodenplatten oder mehrfach verglaste Fenster. Auch die Ausrichtung des Gebäudes (Himmelsrichtung) und kompakte Bauweise spielen beim Niedrigstenergiehaus eine wesentliche Rolle.

Entsprechende Förderung für ein Niedrigstenergiehaus können bei der nationalen Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragt werden.

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