Förderung für Mini-BHKW nach dem KWK-Gesetz wird vereinfacht

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erlässt Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung für kleine KWK-Anlagen gemäß KWK-Gesetz (KWKG 2012)

 

Kraftwerk Mini-BHKW

Mit Datum vom 26. Juli 2012 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung für kleine KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 Kilowatt erlassen. Veröffentlicht wurde die Allgemeinverfügung am 06. August 2012 im Bundesanzeiger (BAnz AT 06.08.2012 B2). Seit dem 07. August 2012 ist die Allgemeinverfügung gültig.

Auf Grundlage des KWK-Gesetzes 2012 (§ 6b Absatz 6) soll die Allgemeinverfügung die Zulassung von kleinen KWK-Anlagen vereinfachen. Um in den Genuss der vereinfachten Anmeldeprozedur zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • elektrische Leistung der KWK-Anlage bis 50 Kilowatt
  • KWK-Anlage muss in der BAFA-Liste der förderfähigen KWK-Anlagen aufgeführt sein Diese Liste ist nicht identisch mit der Liste der förderfähigen KWK-Anlagen nach dem Mini-KWK-Impulsprogramm.
  • Inbetriebnahme (Dauerbetrieb) erfolgte nicht vor dem 19. Juli 2012
  • KWK-Anlage ist fabrikneu und wird nur an diesem Standort betrieben
  • am Standort der KWK-Anlage ist kein Nah- oder Fernwärmenetz vorhanden

Den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung erhalten Sie im Downloadbereich des BHKW-Infozentrums.

 

Quelle: BHKW-Infozentrum
Bildquelle: Kraftwerk

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