KWK – effizienter Klimaschutz für 10 Cent pro Jahr

KWK-Anlagen mittlerer Leistung könnten bei geeigneter Förderung durch das neue KWK-Gesetz erheblich an Bedeutung gewinnen. Auf dem Bild ist eine KWK-Anlage mit 250 kW elektrischer Leistung zu sehen, die ein Freizeitbad mit Strom und Wärme versorgt.

Das Potential ist gigantisch, die Marktreife gegeben, die volkswirtschaftlichen Kosten für eine Förderung sehr gering – und trotzdem fehlt es in der Politik immer noch an einer breiten Front für eine intensive Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung

In den Niederlanden und in Dänemark werden bereits mehr als 30% bzw. 42% der produzierten Strommenge in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugt. Das Prinzip der dezentralen Energieversorgung mittels KWK-Anlagen umfasst kleinste Leistungen für das Einfamilienhaus bis hin zu sehr großen Leistungen für kommunale Fernwärme oder Industrieanlagen. Aufgrund der Dezentralität können KWK-Anlagen deutlich flexibler auf Lastschwankungen reagieren als jedes Kondensationskraftwerk. Eine Eigenschaft, die bei der zukünftigen Stromversorgung umso wichtiger wird, je mehr Windkraft- und Photovoltaikanlagen in das Stromnetz einspeisen. Zudem wird bei KWK-Anlagen die im Brennstoff enthaltene Energie deutlich effektiver als bei „normalen“ Kraftwerken genutzt – statt nahezu 60% Verluste in Form von Dampfschwaden aus Kühltürmen betragen die Verluste bei der KWK lediglich 5-15%.

Förderung marktgetrieben
Immer wieder erlebt Markus Gailfuß, Leiter des BHKW-Infozentrums, dass die Kosten für den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung völlig falsch eingeordnet werden. „Auf die Frage, mit wieviel Euro ein 4-Personen-Haushalt für die Förderung von KWK-Anlagen pro Jahr belastet wird, erhalten wir meist Schätzungen von 20,- bis 50,- Euro“, so Gailfuß. Tatsächlich wird ein 4-Personen-Haushalt mit 5.000 kWh Stromverbrauch im Jahre 2012 gerade einmal mit 10 Cent belastet. Wohlgemerkt Cent – nicht Euro.
Dies liegt daran, dass KWK-Anlagen nur in den ersten 4-10 Jahren eine zusätzliche Förderung zum Stromerlös erhalten. Vorrangig erhält der KWK-Betreiber den üblichen Börsenmarkt-Preis für Strom in Höhe von derzeit 4,9 Cent/kWh bzw. nutzt den Strom selbst. Die Förderung in Form eines KWK-Zuschlags in Höhe von 1,5 bis 5,1 Cent je kWh wird lediglich über den bereits beschriebenen Zeitraum von 4 bis 10 Jahren gezahlt. Weil die Förderung zeitlich befristet ist, werden in den nächsten beiden Jahren weniger als 10% der in Deutschland produzierten KWK-Strommenge gefördert. Kein anderes Förderelement zur CO2-Minderung ist so effektiv.

Potenziale durch falsche und zu geringe Förderung verschenkt
Nach Meinung des BHKW-Infozentrums ist die Förderung aber zu gering, um das von der Bundesregierung für das Jahr 2020 ausgegebene Ziel von 25% Anteil der KWK-Stromerzeugung an der gesamten Stromproduktion in Deutschland zu erreichen. Dies ergab auch die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Zwischenüberprüfung der KWK-Förderung. Bei richtiger Ausgestaltung des für 2012 angedachten neuen KWK-Gesetzes könnten nach einhelliger Expertenmeinung erheblich mehr Mengen des Treibhausgases CO2 vermindert und rechtzeitig eine flexible und verbrauchernahe Heizkraftwerk-Struktur geschaffen werden. Diese ist beim Umbau in eine regenerative Energieversorgung unabdingbar. Dabei plädiert das BHKW-Infozentrum für eine nachhaltige Förderung über alle Leistungsgrößen. „Es muss der Eindruck vermieden werden, dass nur große kommunale und industrielle KWK-Anlagen verstärkt gefördert werden“, so Gailfuß.