17. Februar 2022

Mieterstrom – Regeln bei der Stromversorgung von Mietern

Was bekommt eigentlich ein BHKW-Betreiber, wenn er Strom an Mieter verkauft? Welche Umlagen auf den Strompreis müssen abgeführt werden?

Mieterstrom-Projekte stehen im Fokus der Energiewende. Jedoch gestaltet sich die Administration der Mieterstromprojekte eher schwierig. Anhand eines einfachen Praxisfalls sollen einige grundsätzliche Regelungen erläutert werden.

Praxisfall Mieterstrom

Der Eigentümer mehrerer Wohngebäude muss die Heizungsanlagen in einem Wohngebäude und in einem Wohnquartier sanieren.
In dem einzelnen Wohngebäude (großes Mehrfamilienhaus) soll eine BHKW-Anlage mit 20 kW elektrischer Leistung und in dem Wohnquartier ein Blockheizkraftwerk mit 110 kW installiert werden. Der Eigentümer denkt über die Realisierung von Mieterstromkonzepten mit BHKW nach.


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Aussagen Diese Aussage ist richtig Diese Aussage ist falsch
Der Vermieter kann im Mietvertrag festschreiben, dass die Mieter vom BHKW-Betreiber den Strom abnehmen müssen.
Der BHKW-Betreiber übernimmt und organisiert die komplette Stromversorgung der von ihm versorgten Vermieter. Wenn das BHKW nicht läuft, muss der Vermieter Zusatzstrom beziehen und an den stromversorgten Mieter weiter leiten.
Für den BHKW-Strom, der vom Vermieter an die Mieter geliefert wurde, muss die volle EEG-Umlage (100%) abgeführt werden.
Für den BHKW-Strom, der vom Vermieter an die Mieter geliefert wurde, muss eine verringerte EEG-Umlage (40%) abgeführt werden.
Wegen der Lieferung von KWK-Strom an Dritte, muss der BHKW-Betreiber sich beim Hauptzollamt als kleiner bzw. geschränkter Stromversorger anmelden.
Der an die Mieter gelieferte Strom ist stromsteuerbefreit. Bei der 110 kW-Anlage muss aber - idealer Weise vor der Inbetriebnahme - ein förmlicher Stromsteuerbefreiungsantrag gestellt werden.
Die EEG-Umlage muss an den vorgelagerten Netzbetreiber (Verteilnetzbetreiber) abgeführt werden.
Bei dem BHKW-Projekt mit 20 kW elektrischer Leistung handelt es sich um ein Mieterstromkonzept im Sinne des Mieterstromgesetzes.
Projekte mit einer BHKW-Leistung über 100 kW elektrischer Leistung werden nach dem Mieterstromgesetz nicht gefördert.
Für den Strom aus der BHKW-Anlage erhält der BHKW-Betreiber keine Förderung nach dem KWK-Gesetz in Form von KWK-Zuschlägen.
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