BMWi-Vorschlag zur Förderung der KWK durch das novellierte KWK-Gesetz

Rastatt, 02.04.2015


   

Das BMWi hat den ersten Vorschlag für eine zukünftige KWK-Förderung nach dem KWK-Gesetz (KWKG 2015) veröffentlicht. (Bild: BHKW-Infozentrum)

Im Rahmen des Eckpunktepapiers des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur Energiewende vom März 2015 wurde auch der erste BMWi-Vorschlag zur zukünftigen Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Rahmen des KWK-Gesetzes veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat den „Vorschlag für die Förderung der KWK – KWKG 2015“, der nach Ostern im Rahmen der bereits mehrfach verschonen Energieklausur mit den Energieexperten der Koalitionsfraktionen behandelt werden soll, auf den Internetseiten des BMWi veröffentlicht.

Kernpunkte der Präsentation „Vorschlag für die Förderung der KWK – KWKG 2015“ des BMWi sind:

  • Die Umstellung des derzeitigen Ausbauziels von 25% der Nettostromerzeugung auf 25% der Nettostromerzeugung aus thermischen Kraftwerken.
  • Damit einhergehend soll nur noch eine moderate Ausbauperspektive geschaffen werden.
  • Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW sollen über einen Zeitraum von 45.000 Vollbenutzungsstunden (statt 10 Jahren bzw. 30.000 Vollbenutzungsstunden) für den in das öffentliche Netz eingespeisten KWK-Strom einen KWK-Zuschlag in Höhe von 8 Cent/kWh erhalten (statt 5,41 Cent/kWh). Der intern genutzte Strom soll nur noch einen KWK-Zuschlag in Höhe von 4 Cent/kWh erhalten. Diese Regelung gilt für alle KWK-Anlagen dieser Leistungsgröße unabhängig vom Versorgungsobjekt.
  • Der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeiste KWK-Strom aus KWK-Anlagen über 50 kW erhält für den Leistungsanteil über 50 kW einen um 1 Cent/kWh angehobenen KWK-Zuschlag. Dafür entfallen bei KWK-Anlagen über 50 kW die KWK-Zuschlagszahlungen für den selbst genutzten KWK-Strom, der außerdem mit einer anteiligen EEG-Umlage belastet wird.
  • Die energieintensive Industrie soll weiterhin eine Eigenstromförderung auf dem aktuellen Niveau erhalten.
  • Der Bestandsschutz von KWK-Anlagen soll für hocheffiziente KWK-Anlagen gelten, die mit Gas betrieben werden, der öffentlichen Versorgung zugeordnet werden können und eine elektrische Leistung von mehr als 10 MW aufweisen.
  • Die Förderung von Bestandsanlagen soll in Höhe von 1,2 Cent/kWh in den Jahren 2016 und 2017 erfolgen.
  • Die Evaluierung der Bestandsanlagen-Förderung ist für Ende 2017 vorgesehen.
  • Die förderfähigen Projektsummen der Netz- und Speicherförderung werden verdoppelt.
  • Nach Ostern wird sich das BHKW-Infozentrum zu den Vorschlägen äußern. Die KWKG-Novelle wird auch ein zentrales Thema der BHKW-Jahreskonferenz am 21./22. April 2015 in Dresden sein.

    Autor: Markus Gailfuß (BHKW-Infozentrum) | Bild: BHKW-Infozentrum

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