EEG-Streit zwischen Brüssel und Berlin beigelegt

 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz kann pünktlich am 1. August in Kraft treten (Bild: liveostockimages - Fotolia)

Die EU-Kommission und die Bundesregierung haben sich im Streit um die Förderung von Strom aus Erneuerbare Energien verständigt. Die Deutschen müssten nur noch kleine, technische Änderungen am EEG vornehmen, sagte Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia am 9. Juli in Brüssel, und in Zukunft auch Grünstrom aus anderen EU-Staaten fördern.

Originalbericht von 

Rastatt, 10.07.2014

Die EU-Kommission werde das von der Bundesregierung novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Großen und Ganzen akzeptieren. Über „kleinere, technische“ Änderungen habe er sich in den vergangenen Tagen mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel „endgültig“ verständigt. Es gebe keine Meinungsverschiedenheiten mehr. „Wir bereiten eine positive Antwort auf die Vorlage der Bundesregierung vor.“ Damit kann das neue EEG pünktlich am 1. August in Kraft treten.

Berlin habe zugesagt, die Förderung der Eigenerzeugung der Industrie in KWK-Anlagen, die mit konventionellen Brennstoffen betrieben werden, bis 2017 neu zu regeln. Bis dahin sollen die Eigenerzeuger 40 % der EEG-Umlage bezahlen. Die Kommission wollte in den Verhandlungen mit der Bundesregierung einen wesentlich höheren Anteil durchsetzen. Gabriel wolle „so bald wie möglich“ einen neuen Vorschlag unterbreiten, sagte Almunia.

Deutschland sei außerdem in Zukunft bereit, einen Teil seines Ökostroms aus anderen EU-Staaten zu beziehen. Die Bundesregierung werde ausländische Anbieter an den ab 2017 geplanten Ausschreibungen mit mindestens 200 MW berücksichtigen. Bis dahin können ausländische Anbieter 5 % der im Rahmen eines Pilotprojektes ausgeschriebenen Kapazität bedienen.

Nach dem EEG, das der Bundestag verabschiedet hat, können bei der Ausschreibung allerdings nur solche Länder berücksichtigt werden, die ihre nationalen Fördersysteme auch für deutschen Grünstrom öffnen. Die Ausschreibung der Förderung nach dem EEG soll im nächsten Jahr als Pilotprojekt starten und ab 2017 auf die gesamte Förderung ausgedehnt werden.

Geeinigt haben sich beide Seiten offenbar auch über die deutsche Ökostromförderung der vergangenen beiden Jahre. Die Kommission hatte 2013 eine Untersuchung gegen das alte EEG eingeleitet. Almunia geht davon aus, dass diese Untersuchung bis Ende Oktober abgeschlossen werden kann.

Die Bundesregierung begrüßte die „umfassende Einigung“. Man habe eine „gute Lösung“ gefunden und gehe davon aus, dass sie am 23. Juli auch von der gesamten EU-Kommission akzeptiert werde, sagte die Sprecherin des Ministeriums, Julia Modes.

Autor: Tom Weingärtner | Bild: liveostockimages – Fotolia

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