Gewerbesteuer-Freiheit für dezentrale Anlagen?

Der Düsseldorfer Landesbauminister Michael Groschek will sich für eine Gewerbesteuerbefreiung für Wohnimmobilien einsetzen, die mit einer dezentralen Energieerzeugungsanlage ausgestattet werden. (Bild: fotomek - Fotolia)

Im Bereich der Wohnimmobilien spricht sich Nordrhein-Westfalen für eine Gewerbesteuerbefreiung für dezentrale Energieerzeugungsanlagen aus.

 

Originalbericht von 
Rastatt, 08.08.2014

 

Der Düsseldorfer Landesbauminister Michael Groschek kündigte laut Presseberichten an, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass dezentrale Photovoltaik oder KWK-Anlagen, die zur Strom- und Wärmeversorgung in privatfinanzierten Wohnimmobilien installiert werden, von der Gewerbesteuer befreit werden. Energie könne nicht bezahlbar werden, wenn diese Problem nicht gelöst werde, zitiert die Rheinische Post den Minister.

Im Düsseldorfer Stadtteil Garath hatte das Wohnungsbauunternehmen Rheinwohnungsbau eine Siedlung energetisch saniert und modernisiert und zu einer Klimasiedlung ausgebaut. Aufgrund der bestehenden Steuerregelungen hatte das Unternehmen aber darauf verzichtet, den Gebäudebestand mit Blockheizkraftwerken auszustatten. Das Unternehmen befürchtet, mit dem Betrieb einer dezentralen Energieerzeugungsanlage ein sogenanntes schädliches Geschäft einzugehen und seine Gewerbesteuerbefreiung für die Wohnungsvermietung zu verlieren. Nach einem Bundesgesetz gilt für Wohnungsvermietungen eine erweiterte Gewerbesteuerminderung, die quasi zu einer Befreiung von der Gewerbesteuer führt. Mit der Installation und dem Betrieb einer dezentralen Erzeugungsanlage würde aber die volle Gewerbesteuer fällig, die dann auch auf die Mieteinnahmen erhoben werden kann. Bislang war es am Bundesfinanzministerium gescheitert, diese Investitionshemmnisse zugunsten der dezentralen Energieerzeugung auszuräumen. Nordrhein-Westfalens Bauminister Michael Groschek will sich der Problematik nun annehmen.

Quelle: Energie&Management | Autor: Kai Eckert | Bild: fotomek – Fotolia

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