Hohe Haftstrafen im GFE-Prozess um bandenmäßigen Betrug mit Pflanzenöl-BHKW

GFE-Group

Firmengründer, Geschäftsführer, Entwickler und Vertriebler von Pflanzenöl-Blockheizkraftwerken nach langem Prozess wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs verurteilt. Verfahren kam aufgrund der Stellungnahmen des BHKW-Infozentrums ins Rollen.

 

Rastatt, 04.03.2014

 

 

Nahezu dreieinhalb Jahre ist es inzwischen her, dass im November 2010 die Staatsanwaltschaft Büros sowie Produktionsstätte der Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien (GFE) in Nürnberg durchsuchte und erste Tatverdächtige festnahm. Nach mehr als 90 Verhandlungstagen endete am 27. Februar 2014 der Prozess gegen elf Angeklagte aus den Bereichen Geschäftsführung, Produktion und Vertrieb wegen banden- und gewerbsmäßigem Betrug mit Schuldsprüchen.

Die 12. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten 1.417 Kunden mit nicht existierenden bzw. funktionierenden Pflanzenöl-Blockheizkraftwerken um mehr als 62 Millionen Euro betrogen haben. Während der Firmengründer zu neun Jahren Haft verurteilt wurde, müssen die angeklagten Entwickler, Vertriebler und der Produktionschef zwischen dreieinhalb und sechseinhalb Jahre in Haft. U.a. aufgrund eines Teilgeständnisses wurde der Geschäftsführer nur zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Schulungsleiter, der die Veranstaltungen in einem Hotel in Nürnberg-Fürth durchführte, muss für 6 Jahre in den Strafvollzug.

Die Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien (GFE) hatte in den Jahren 2009/2010 Container mit Pflanzenöl-BHKW mit besonders hohen Wirkungsgraden angeboten. Dabei wurden den Anlegern für diese – gemäß GFE-Angaben – risikolosen Investitionen überragende Renditen von 30% pro Jahr versprochen. Nach Meinung der Strafkammer des Landgerichts Nürnberg sei aber die versprochene Rendite eine „reine Luftnummer“ gewesen. Wörtlich bezeichnete der vorsitzende Richter das Anlagekonzept als „größenwahnsinnig, kriminell und betrügerisch“.

Die staatsanwaltlichen Ermittlungen wurden bereits im Jahr 2010 aufgenommen, weil ein Anwalt auf Basis der Stellungnahmen des BHKW-Infozentrums Strafanzeige erstattet hatte. Bereits vor einigen Monaten wurden schon Verantwortliche der Erste Mai GmbH (Stuttgart) und der Quadrosol (Würzburg) wegen Betrugs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Auch vor diesen Investmentangeboten hatte das BHKW-Infozentrum frühzeitig gewarnt.

Einen Bericht von Heinz Wraneschitz zur Urteilsverkündigung erhalten Interessierte unter http://www.nordbayern.de/region/gfe-prozess-neunjahrige-haftstrafe-fur-firmengrunder-horst-k-1.3486290?searched=true

Autor: Markus Gailfuß, BHKW-Infozentrum GbR
Bild: BHKW-Infozentrum GbR

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