Im Höllenritt zum EEG 2014 – der aktuelle Zeitplan

Referentenentwurf zum EEG 2014 wurde am 4. März  den Verbänden vorgelegt

Der neue Referentenentwurf zum EEG 2014 wurde am 4. März den Verbänden vorgelegt, die 7 Werktage Zeit für eine Stellungnahme haben. Stringenter Zeitplan sieht einen Beschluss des Bundeskabinetts zum 9. April und ein Inkrafttreten des EEG 2014 zum 1. August 2014 vor.

Rastatt, 05.03.2014

 

 

Mit einem atemberaubenden Tempo und in wilder Entschlossenheit wird seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorangetrieben. Seit dem 4. März 2014 liegt ein neuer, insgesamt 228 Seiten umfassender Referentenentwurf vor, der gestern den kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden zur Kenntnis und Stellungnahme übersandt wurde.

Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt und enthält auch noch nicht die beabsichtigten Regelungen zur Besonderen Ausgleichsregelung. Diese werden im Fortgang der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission in dem Entwurf nachgetragen.
Außerdem ist noch keine inhaltliche Regelung zur Beteiligung des Eigenverbrauchs an der EEG-Umlage enthalten. Diese Regelung wird nachgetragen und den Verbänden zu einem späteren Zeitpunkt zur Stellungnahme übermittelt. Die Verbände haben lediglich bis zum 12. März 2014 Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Gemäß dem derzeit dem BHKW-Infozentrum vorliegenden Zeitplan ist am 8. oder 9. April 2014 geplant, im Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zu beschließen. Nach der ersten Beratung im Bundesrat am 23. Mai 2014 sollen im Mai und Juni die Beratungen im Bundestag erfolgen und der Bundestag am 26./27. Juni den Gesetzesentwurf beschließen. Am 1. August 2014 soll das novellierte „EEG 2014“ in Kraft treten. Einige Teile des neuen EEG sollen rückwirkend zum Kabinettsbeschluss im April 2014 in Kraft treten.

Autor: Markus Gailfuß
Bild: Erwin Wodicka – Fotolia

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