Neue Dienstvorschrift für Hauptzollämter regelt u. a. die Energiesteuerrückerstattung für KWK-Anlagen-Betreiber

Neue Dienstvorschrift für Hauptzollämter (Bild: Erwin Wodicka - Fotolia)

Rastatt, 24.02.2014

Am 31. Januar 2014 hat das Bundesfinanzministerium die „Dienstvorschrift Energieerzeugung“ veröffentlicht. Die 106 Seiten umfassende Dienstvorschrift für Hauptzollämter „DV Energieerzeugung“ löst die „Dienstvorschrift zur energiesteuerlichen Behandlung von Energieerzeugungsanlagen nach §§ 2, 3 und 53 EnergieStG“ vom 6. Juni 2007 ab.

In der Dienstvorschrift werden weitergehende Informationen und Vorgehensweisen für die §§ 2, 3, 37, 53, 53a sowie §53b Energiesteuergesetz und den entsprechenden Paragraphen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung vorgegeben.

So wird der Anlagenbegriff erläutert und in rund 26 Absätzen sehr ausführlich auf die Berechnung der Jahresnutzungsgrade eingegangen. Aber auch die Ermittlung der erstattungsfähigen Brennstoffmenge bei modulierenden und nicht modulierenden Mikro-KWK-Anlagen ist ein Thema der Dienstvorschrift.

Neue Dienstvorschrift für Hauptzollämter

Weitere Informationen zur neuen Dienstvorschrift Energieerzeugung kann dem Bericht „Dienstvorschrift Energieerzeugung – Hilfestellungen zu den Regelungen des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung“ entnommen werden. Bindend ist die neue Dienstvorschrift für Hauptzollämter.

Seminare und Workshops zur Dienstvorschrift

Im Rahmen des zweitägigen Workshops „Rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Betreiber in der Praxis„, des eintägigen Intensivseminars „Bestimmungen des Energie- und Stromsteuergesetzes für KWK-Anlagensowie des zweitägigen Intensivseminars „Administration bei Anmeldung und Betrieb von KWK-Anlagen“ werden die wichtigen Inhalte der neuen Dienstvorschrift „DV Energieerzeugung“ behandelt.

Autor: Markus Gailfuß
Bild: Erwin Wodicka – Fotolia

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