Novelliertes Energiedienstleistungsgesetz in Kraft getreten

Originalbericht von     Autor: Armin Müller

Rastatt, 29.04.2015


  

Novelliertes Energiedienstleistungsgesetz in Kraft getreten (Bildquelle: Africa Studio - Fotolia)

Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) ist in Kraft getreten. Damit werden Unternehmen gesetzlich zu regelmäßigen Energieaudits verpflichtet.

Nach dem EDL-G müssen alle Unternehmen, die nicht zur Gruppe der Kleinen und Mittleren Unternehmen (sogenannte Nicht-KMU) gehören, periodische Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchführen. Nach Schätzung der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW), Köln, sind dies mehrere zehntausend Unternehmen. Die Verpflichtung zum Audit betreffe auch sämtliche kommunalen Unternehmen. Eine Ausnahme bestehe nur für solche Betriebe, die hoheitlichen Aufgaben nachkommen und von der Körperschaftssteuer befreit sind.

Bis zum 5. Dezember 2015 müssen die betroffenen Unternehmen erstmals, dann regelmäßig alle vier Jahre, Energieaudits durchführen, sonst drohen Bußgelder bis zu 50 000 Euro. Alternativ kann auch ein höherwertiges Energie- oder Umweltmanagementsystem eingeführt werden.

Die ASEW rät allen Energieversorgern dazu, sich umgehend im Geschäftsfeld mit Energiedienstleistungen zu positionieren. „Unternehmen sollten sich jetzt umfassend informieren“, sagt ASEW-Geschäftsführerin Daniela Wallikewitz. „Die Definition, wer als Nicht-KMU gilt, hat ihre Tücken. Gerade Unternehmensbeteiligungen erschweren die Zuordnung. Die ASEW hat einen Leitfaden erarbeitet, der dabei hilft, die Einordnung unkompliziert zu klären. Für Stadtwerke ergibt sich in jedem Fall ein interessantes Geschäftsfeld. Viele Stadtwerke-Mitarbeiter besitzen die Kompetenz, selbst Energieaudits durchzuführen. Da Stadtwerke ebenfalls ein Energieaudit nachweisen müssen, können sie bei Kunden mit der eigenen Praxiserfahrung punkten. Wer rechtzeitig handelt, kann hier ein attraktives neues Geschäftsfeld erschließen.“

Aus den beim Energieaudit erhobenen Verbrauchsdaten sollen die betroffenen Unternehmen Effizienzgewinne realisieren. Hieraus können sich auch für Stadtwerke zahlreiche Anknüpfungspunkte für den Vertrieb eigener Dienstleistungen, etwa von Contracting-Lösungen, ergeben.

Autor: Armin Müller (Energie&Managament) | Bild: Africa Studio – Fotolia

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