Strategische Umstellung von Erdgas auf Biomethan

Auf Erdgas aufbereitetes Biogas (Biomethan) ist zwar deutlich teurer als Erdgas und meist unwirtschaftlich, jedoch führt das in Kürze in Kraft tretende EEG 2014 zu einer Umstellungswelle bei bestehenden BHKW-Anlagen von Erdgas auf Biomethan. (Bild: Philipp Pohlmann / pixelio.de)

Betreiber von KWK-Bestandsanlagen stellen derzeit verstärkt von Erdgas auf Biomethan um, damit sie ab dem Inkrafttreten des EEG 2014 über Stilllegungskontingente verfügen.

Originalbericht von 
Rastatt, 24.07.2014

Schon seit diesem Frühjahr wurden zahlreiche Erdgas-KWK-Anlagen auf Biomethan umgestellt, um sich die bisherigen, höheren Förderkonditionen im EEG zu sichern. Schließlich war absehbar, dass sich mit dem EEG 2014 ab dem 1. August der Inbetriebnahmebegriff für Stromerzeugungsanlagen verändern würde. Bislang erhielten Erdgas-BHKW nach ihrer Umstellung auf Biomethan die Einspeisevergütung, die zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme mit Erdgas galt. Künftig werden mit Erdgas betriebene KWK-Anlagen nach der Umwidmung auf Biomethan nach den Konditionen des EEG 2014 gefördert. Damit unterliegen Biomethan-BHKW bei einer Umstellung auf Biomethan ab dem 1. August 2014 den schlechteren Rahmenbedingungen des EEG 2014 wie der Absenkung der Grundvergütung, dem Wegfall der Bonusvergütung für die Einsatzstoffen-Klasse sowie dem Entfall des Biogasaufbereitungs-Bonus.

Der Trend zur Umwidmung von Erdgas-BHKW auf den Betrieb mit Biomethan hat nun weiter an Fahrt aufgenommen, weil mit der Verabschiedung des EEG 2014 neue Ausnahmen zur Inbetriebnahme-Regelung festgeschrieben wurden. Bestehende Erdgas-KWK-Anlagen erhalten demnach auch dann die Einspeisevergütungen, die bei der Inbetriebnahme mit Erdgas in der jeweiligen EEG-Fassung galten, wenn eine andere Anlage stillgelegt worden ist, die vor dem 1. August ausschließlich mit Biomethan betrieben wurde und mindestens dieselbe installierte Leistung hat. Zudem muss das eingesetzte Biogas mit Erdgasqualität aus bestehenden Gasaufbereitungsanlagen stammen.

Das treibt Regionalversorger und Stadtwerke nun offenbar verstärkt dazu, bis Ende 2014 − ursprünglich sollte eine Frist bis zum 31. Juli gelten − auch Erdgas-KWK-Anlagen mit wenigen Betriebsstunden auf das vergleichsweise teurere Biomethan umzustellen. In der Branche ist vom BHKW bis zur Gasturbine die Rede. Die in der Regel wohl unwirtschaftliche Umstellung von KWK-Kapazitäten nehmen die Energieversorger in Kauf, um sich einen strategischen Spielraum zu verschaffen: Schließlich erfolgt die Umwidmung in der Erwartung, dass sich ab nächstem Jahr ein Markt für stillgelegte KWK-Leistungen entwickeln könnte, die besseren Förderkonditionen unterliegen als das EEG 2014 vorsieht.

Quelle: Energie&Management | Autor: Michael Pecka | Bild: Philipp Pohlmann / pixelio.de

 

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