Bündnisgrüne wollen KWK und BHKW puschen

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Die dahin dümpelnde Kraft-Wärme-Kopplung endlich voranbringen will die Bundestagsfraktion der Grünen und hat daher in einem jetzt verabschiedeten Positionspapier zahlreiche Punkte für eine Novelle des KWK-Gesetzes benannt.

„Wir wollen ein Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz schaffen und mit flankierenden Maßnahmen versehen, welches der KWK endlich die Unterstützung gibt, welche ihr angesichts der Herausforderungen der Energiewende und des Klimawandels zusteht“, sagt der Grünen-Sprecher für Energiepolitik Oliver Krischer. 15 Punkte im KWKG selber benennt das Papier sowie fünf ergänzende Maßnahmen. Angefangen beim Ziel des KWK-Ausbaus: Dabei wollen die Grünen weit über das Regierungsziel hinaus gehen und statt 20 % bis 2020 einen Anteil von 30 % KWK in §1 des KWKG festschreiben. Und sie stellen eines klar: KWK in klimaschädlichen Kohlekraftwerken sollte keine Förderung mehr erhalten, um keinen Neubau solcher Anlagen anzureizen.

Modernisierungen von (nicht-Kohle-basierten) KWK-Anlagen sollen dadurch erleichtert werden, dass auch Modernisierungen, deren Kosten zwischen 25 und 50 % des Anlagen-Neuwertes betragen, mit dem halben Satz gefördert werden. Bisher lag der Mindestwert für eine Förderung bei 50 %. Zudem wollen die Grünen, dass die Förderdauer für alle Anlagenklassen von derzeit 30.000 auf 40.000 Volllaststunden erhöht wird.

Höhere Attraktivität für KWK-Investitionen

Die Grünen plädieren außerdem dafür, eine zusätzliche vierte Vergütungsklasse für Anlagen von 50 bis 250 kW Leistung einzuführen. Als Vergütung schlagen sie 4 Ct/kWh vor. Denn in der Praxis habe sich gezeigt, „dass Anlagen häufig niedriger als technisch möglich ausgelegt werden, um in den Genuss einer höheren Vergütungsklasse zu gelangen. Vorhandene Wärmesenken bleiben dadurch häufig ungenutzt“, heißt es dazu. Die Vergütung für Anlagen größer als 50 kW sollte um 0,5 Ct/kWh angehoben werden, lautet eine weitere Forderung. Denn angesichts der Tatsache, dass im Jahr 2011 nach aktuellen Prognosen voraussichtlich nur 159 Mio. Euro der zur Verfügung stehenden 750 Mio. Euro KWKG-Förderung abgerufen werden, müsste die Attraktivität für Investitionen gesteigert werden. Gerechtfertigt sei diese leichte Erhöhung des Fördersatzes auch als Inflationsausgleich sowie „als Ausgleich für die Mehrbelastungen durch den Europäischen Emissionshandel für Anlagen größer 20 MW“.

Kleine KWK-Anlagen können aus Sicht der Grünen „erheblich zur Stabilisierung der Netze beitragen und Regelenergie für die fluktuierende Einspeisung von Strom aus Wind und Sonne liefern“. Es sollte daher einen „Flexibilitätsbonus“ für KWK-Anlagen mit einer Leistung kleiner 50 kW geben, „sofern sie nachweisleich volativle Energieeinspeisung erneuerbareer Energieträger ergänzen und Spitzenlaststrom liefern können“, meinen die Fraktionsabgeordneten.

Im KWKG verankern möchten sie auch eine Förderung für Wärmespeicher. Denn diese erhöhten die Effizienz von stromgeführten Anlagen erheblich. Maximal 30 % des Investitionsvolumens sollen mit 250 Euro/m3 Wärmespeichervolumen vergütet werden.

Was die Fernwärme angeht, so gehen auch die Grünen davon aus, dass „die Zeit der großen Rohre vorbei ist“. Dies zum einen wegen der hohen Kosten neuer Fernwärmenetze, zum anderen, weil der Wärmeabsatz langfristig durch bessere Gebäudeisolierung sinken wird. Sie sprechen sich daher für eine Verdichtung bestehender Netze aus, die durch eine stärkere Förderung der Verlegung kleinerer Nenndurchmesser angereizt werden sollte. Ferner halten sie angesichts des bürokratischen Aufwands eine Verschiebung der Antragsfrist vom 28. Februar auf den 1. Juli für sinnvoll.

Klarstellungen wünschen sich die Grünen vor allem zur Abnahmeverpflichtung von KWK-Strom. Durch entsprechende Regelungen sollten die Netzbetreiber nicht mehr der Lesart frönen können, dass nach Auslaufen der KWK-Förderung kein vorrangiger Anspruch auf Netzzugang mehr bestehe. Zudem müsse es einen Verweis im KWKG auf die §§ 11 und 12 EEG geben, auf die die Branche wegen der fehlenden Regelung zum Einspeisemanagement im KWKG zurückgegriffen habe, obwohl das EEG nicht für konventionelle Anlagen gilt.

Für die Betreiber von Pflanzenöl-BHKW soll es künftig möglich sein, zwischen den Vergütungsregimes des EEG und des KWKG zu „rangieren“, lediglich eine Doppelförderung soll ausgeschlossen sein. Der Wechsel in das KWK-Gesetz soll verhindern, dass Pflanzenöl-BHKW, da sie zur Stabilisierung der Stromversorgung beitragen können, wegen zu hoher Rohstoffpreise vom Netz gehen. Deren Potenzial zu nutzen sei besser als umfangreiche Subventionen für den Neubau von Kraftwerken bereit zu stellen, meinen die Grünen. Gezielte Anreize sollte es im KWKG für die Stromerzeugung aus Abwärme geben, beispielsweise in ORC-Anlagen (Organic Rankine Cycle), wobei der Vorrang der thermischen Energienutzung erhalten bleiben sollte.

Foto: SenerTec / Immowelt.de

KWK-Verpflichtung für industrielle Prozesse

Maßnahmen außerhalb des KWKG wären für die Grünen eine Entbürokratisierung und Vereinfachung der Antragsverfahren sowie der Steuergesetzgebung. Grundsätzlich, so betonen sie, „sollte die KWK-Förderung möglichst komplett in das haushaltsunbhängige KWKG überführt werden“, erhalten wollen sie aber spezielle Förderprogramme für neue und hocheffiziente Technologien.

Wichtig ist den Abgeordneten auch, das Potenzial zum Einsatz von KWK in industriellen Prozessen, zum Beispiel für die Erzeugung von Raumwärme, Warmwasser, Prozesswärme und -kälte, zu heben. Dort, wo ihr Einsatz sinnvoll sei, sollte er auch verpflichtend gemacht werden, fordern die Grünen.

Ebenfalls auf ihrer Liste: Die Verbesserung der Zugangsvoraussetzungen für (virtuelle) dezentrale Kraftwerke am Regelenergiemarkt sowie Vergütungsimpulse dafür. „Eine bedarfsgerechte und damit netzstabilisierende Einspeisung von Strom sollte höher vergütet werden, auch für den Bestand“, heißt es dazu.

Für neue fossile Kraftwerke fordern die Grünen, wie auch die SPD, einen strengen elektrischen Mindestwirkungsgrad von 58 %. Damit wären Kohle-basierte Anlagen außen vor. Für KWK-Anlagen wollen sie einen Mindestjahresnutzungsgrad von 75 % vorschreiben.

Die Verbesserungen für die KWK seien machbar, ohne den Stromverbrauchern neue Kosten zuzumuten, betont Krischer. „Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt zahlt derzeit nur etwa 1,35 Euro pro Jahr für die KWK-Förderung und damit nahezu nichts.“

Quelle: www.powernews.org / Angelika Nikionok-Ehrlich
Bildquelle oben links: Bündnis 90 die Grünen
Bildquelle unten rechts: SenerTec / Immowelt.de

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