Bundesrat stimmt EEG 2012 zu

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2011 trotz anderslautender Empfehlung des Umweltausschusses und des Wirtschaftsausschusses beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.

Das EEG 2012 kann damit – nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt – in der vom Bundestag beschlossenen Fassung (BT-Drs. 17/6071 in der durch BT-Drs. 17/6363 geänderten Fassung) in Kraft treten.

Empfehlenswert ist die vom BMU rein zu Informationszwecken angefertigte und unverbindliche konsolidierte Fassung des EEG 2012.

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