Bundeswirtschaftsministerium verschenkt Gutscheine für Energieberatung

Bundeswirtschaftsministerium verschenkt Gutscheine (Bild: markus_marb - Fotolia / BHKW-Infozentrum GbR)

Rastatt, 05.09.2013

 

In einer einmaligen Aktion verschenkt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) 1.000 Gutscheine im Wert von je 250,- Euro als zusätzlichen Zuschuss für eine Energieberatung vor Ort.

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) verschenkt Gutscheine für Energieberatungen nach der BAFA-Förderrichtlinie für Vor-Ort-Beratung im Gesamtwert von 250.000,- Euro.

Insgesamt 1.000 Gutscheine mit einem Wert von je 250,- Euro werden ausgegeben. Die Gutschrift kommt zusätzlich zur aktuellen Förderung, welche die Übernahme von 50 % der Beratungskosten beinhaltet, den ersten 1.000 Antragstellern zu Gute. Die Anträge müssen zwischen dem 3. September und dem 31. Dezember 2013 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingehen.

Zusätzlich zur Förderung nach der Richtlinie sparen diejenigen, die eine Vor-Ort-Beratung durchführen lassen, bei Erfüllung bestimmter Bedingungen weitere 250 Euro bei Ihrem Eigenanteil an den Beratungskosten.
Wie gehen Interessierte vor? 
1. Eingabemaske ausfüllen.
2. Gutschein über 250 Euro elektronisch abrufen.
3. Energieberater-/in aus der Energieeffizienz-Expertenliste mit Vor-Ort-Beratung beauftragen.
4. Berater/-in muss im Zeitraum vom 3. September bis zum 31. Dezember 2013 einen Antrag nach der Förderrichtlinie beim BAFA stellen.
5. Sie händigen beim Vor-Ort-Termin den Gutschein an Berater/-in aus.
6. Wir sind an Ihrer Meinung interessiert. Bitte füllen Sie nach der Beratung den Fragebogen aus. Dies können Sie einfach online erledigen oder aber Sie drucken den Fragebogen aus und senden ihn per Post an das BAFA.
7. Der Betrag von 250 Euro wird auf Ihr Konto überwiesen, sobald die Vor-Ort-Beratung durchgeführt worden ist und Ihr Energieberater/Ihre Energieberaterin die Unterlagen über den Verwendungsnachweis sowie den Gutschein dem BAFA vorgelegt hat. Der volle Betrag von 250 Euro kann nur ausgezahlt werden, wenn der Eigenanteil laut Rechnung des/der Beraters/in mindestens 250 Euro beträgt. Auf die Ausgabe eines Gutscheins bzw. auf die Zahlung der 250 Euro besteht kein Rechtsanspruch. Der Gutschein ist nicht übertragbar.

Zwischenzeitlich wurden alle verfügbaren Gutscheine abgerufen.

Quelle: BHKW-Infozentrum GbR
Bild: markus_marb – Fotolia / BHKW-Infozentrum GbR

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