Eigentlich ist der Job einer Regierung in Wirtschaftsfragen relativ einfach: Verlässliche Rahmenbedingungen für Investoren schaffen. Genau das Gegenteil passiert aber gerade beim EEG…
Wer auf die Zuverlässigkeit der Politik im Bereich der Energiepolitik baut, kam sich in den letzten Monaten ziemlich verlassen vor. Diesen Dilettantismus in Wirtschaftsfragen innerhalb des EEGs haben nicht nur die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen mit flüssiger Biomasse zu spüren bekommen, die im Jahre 2012 einfach aus dem EEG verbannt wurden, sondern müssen nun in prekärer Art und Weise auch potentielle Investoren von Photovoltaikanlagen erdulden.
Wie stellt sich diese Bundesregierung, die von sich selbst behauptet, nahe an der Wirtschaft zu sein, eigentlich so ein Projekt mit erneuerbarer Energien vor? Als Investor benötigt man ab einer gewissen Projektgröße Planungs- und Genehmigungszeiten von mehreren Monaten. Als Kommune muss man frühzeitig Gelder in den Haushalt einstellen und Ausschreibungen mit bestimmten Fristen realisieren.
Millionen von Planungsgelder und Ausschreibungskosten wären völlig unnötig „verbrannt“ worden, wenn die Planungen des Bundeskabinetts Realität werden und bereits am 09. März 2012 eine Absenkung der Fotovoltaik-Vergütung erfolgen sollte.
Der drohende Vertrauensverlust scheint nahezu allen bewusst zu sein – außer dem Bundeskabinett. So pocht der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer auf eine Übergangsregelung. „Viele Menschen hätten im Vertrauen auf die aktuellen rechtlichen Grundlagen investiert und seien finanzielle Verpflichtungen eingegangen“, so der CSU-Vorsitzende. „Da können Sie nicht einfach dazwischen sagen, jetzt verletzen wir den Vertrauensschutz.“ Ähnlich äußerte sich die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich und mahnte Planungssicherheit für die Bürger an, die auf der Grundlage der alten Regelungen Verträge unterschrieben hätten.
Der gemeinsame Vorschlag aus dem BMU und dem BMWi sieht indes noch weitreichendere Veränderungen mit noch größerem Potenzial eines Vertrauensbruches vor. Zukünftig sollen nicht nur bei der Fotovoltaik sondern auch bei den anderen regenerativen Energieträgern die Vergütungssätze vom Kabinett ohne Beteiligung des Bundesparlaments und des Bundesrates kurzfristig auf Basis einer Verordnungsermächtigung verändert werden können.
Man kann sich darüber streiten, ob die Vergütungssätze für Fotovoltaik zu hoch sind und ob diese schneller abgesenkt werden müssen. Jedoch ist es absolut inakzeptabel, dass im Sommer 2011 ein Gesetz mit bestimmten Fristen beschlossen wird, dieses Gesetz am 01. Januar 2012 in Kraft tritt und am 23.Februar 2012 plötzlich die Frist vom 01. Juli auf den 09. März vorverlegt wird. Wenn das die deutsche Zuverlässigkeit in Wirtschaftsfragen ist, dann wird es nicht lange dauern, bis Investoren eher in Griechenland als in Deutschland Projekte realisieren.
Autor: Markus Gailfuß, BHKW-Infozentrum
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