Rastatt, 03.06.2015
Um finanzielle Verluste zu vermeiden, sollte man sich als BHKW-Betreiber auch im Energiesteuer- und Stromsteuer-Recht auskennen. Im Rahmen des Mini-KWK-Kongresses werden die Regelungen für Mini-KWK und stromerzeugende Heizungen erläutert.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Betreiber von KWK-Anlagen die Energiesteuer für den Brennstoffeinsatz in Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auf Antrag vollständig zurückerhalten und sich von der Stromsteuer befreien lassen.
Die Rückerstattung der Energiesteuer für die im BHKW genutzte Brennstoffmenge ist ausschlaggebend für einen wirtschaftlichen Betrieb einer Mini-KWK-Anlage. Im Zusammenhang mit dem Energie- und Stromsteuergesetz stellt sich eine Fülle von Fragen:
Welche Sonderregelungen gibt es für Mini- und Mikro-KWK-Anlagen?
Wie sind Mikro-KWK-Anlagen im Energie- und Stromsteuerrecht definiert?
Welche finanziellen Auswirkungen hat die Energiesteuer-Rückerstattung?
Welche Anträge sind auszufüllen und was ist dabei zu beachten?
Unter anderem diese Fragen werden im Rahmen des Mini-KWK-Kongresses am 23./24. Juni 2015 in Nürnberg-Fürth geklärt.
Weitere Informationen, das Programm und den Anmeldeflyer erhalten Interessierte unter http://www.mini-kwk-kongress.de
Autor: Markus Gailfuß (BHKW-Infozentrum) | Bild: BHKW-Infozentrum / presentermedia