Erste Erfahrungen mit dem neuen KWK-Gesetz eher enttäuschend

Auch wenn die Zahlen für die ersten Monate des neuen KWK-Gesetzes nicht besonders aussagekräftig sind, belegen diese trotzdem, dass der Ausbau der KWK-Anlagen in Deutschland gegenüber 2011 nicht zugenommen hat.

Rastatt, 13. Dezember 2012

Logo Deutscher BundestagAm 28.11.2012 antwortete die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 17/11479).

Bei der Fragestellung ging es um den Zubau der Kraft-Wärme-Kopplung im Jahre 2013. Insgesamt wurden 17 Fragen zu den in den letzten Monaten eingegangenen Förderanträgen und den erwarteten KWK-Ausbau im Jahre 2013 gestellt.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es rund viereinhalb Monate nach dem Inkrafttreten der jüngsten Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) zu früh sei, um die Auswirkungen der verbesserten Förderbedingungen auf die Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) beurteilen zu können. Planung und Bau insbesondere größerer KWK-Anlagen würden einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen. Die Marktteilnehmer bräuchten daher Zeit, um auf die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen reagieren zu können. Entsprechende Investitionsentscheidungen würden auch von weiteren Faktoren wie dem Zeitpunkt der Außerbetriebnahme eines alten Heizkessels, Fragen der Finanzierung und der Verfügbarkeit der neuen KWK-Anlagen am Markt beeinflusst. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass nach § 12 KWKG im Jahr 2014 eine Zwischenüberprüfung vorgenommen und dann die die Entwicklung der KWK-Stromerzeugung in Deutschland entsprechend untersucht und bewertet werden soll.

KWK-Anlagen 

Gemäß den Informationen der Bundesregierung (Drucksache 17/11775) vom 28.11.2012 wurden nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Förderung durch das KWK-Gesetz insgesamt 1.066 KWK-Anlagen mit rund 116 MW elektrischer Leistung im Zeitraum vom 19. Juli 2012 bis 20. November 2012 in Betrieb genommen. Diese verteilen sich nach Angaben des BAFA wie folgt auf die im KWKG vorgesehenen Leistungsklassen:

Leistungsklasse nach KWKG Anzahl und Leistung der Anlagen
≤ 50 kWel 935 Anlagen mit insgesamt 11 MWel
> 50 ≤ 250 kWel 75 Anlagen mit insgesamt 11 MWel
> 250 kWel ≤ 2 MWel 50 Anlagen mit insgesamt 40 MWel
> 2 MWel 6 Anlagen mit insgesamt 54 MWel

Beim Vergleich des Zubau im Jahre 2012 gegenüber dem Lehrer 2011 wird deutlich, dass im Jahre 2012 weniger KWK-Anlagen im Rahmen einer Förderung nach dem KWK-Gesetz errichtet wurden.

Inbetriebnahme 19.07. bis 20.11.2012 Inbetriebnahme 19.07. bis 20.11.2011
1 × Gasturbinenanlage mit Abhitzekessel mit 2 MWel 1 × Gegendruckanlage mit 1,4 MWel
1 × GuD-Anlage mit 26 MWel 2 × GuD-Anlagen mit durchschn. 16 MWel
1 062 × BHKW-Anlagen mit durchschn. 0,08 MWel 1 836 × BHKW-Anlagen mit durchschn. 0,06 MWel
18 × Brennstoffzellenanlagen mit durchschn. 0,008 MWel 32 × Brennstoffzellenanlagen mit durchschn. 0,001 MWel
1 ORC-Anlage mit 0,7 MWel

Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass wegen der für Bau bzw. die Installation der Anlagen erforderlichen Vorlaufzeiten und der Kürze der seit dem Inkrafttreten der KWKG-Novelle verstrichenen Zeit ein Vergleich der Daten nicht aussagekräftig sei.

KWK-Wärmenetze

Im Jahre 2012 wurden vom BAFA bis zum 28. November 2012 insgesamt 515 Zulassungsbescheide für Wärmenetze über eine Gesamtfördersumme von 46 Millionen € erteilt. Insgesamt wurden 575 Anträge gestellt. Die Trassenlänge der KWK-Wärmenetze, für die ein Förderantrag gestellt wurde, beträgt 495 km. Das Investitionsvolumen wird mit rund 250 Millionen € beziffert.

KWK-Wärmespeicher

Für Wärme- und Kältespeicher wurden bis Ende November 2012 noch keine Zulassungsbescheide erstellt. Jedoch liegen sechs Anträge auf Förderung von Wärme- und Kältespeicher vor. Die Größe der Speicher dieser Förderanträge liegt nach Angaben der Bundesregierung zwischen 2 m3 und 47 m3.

Quelle: BHKW-Infozentrum GbR
Bildquelle: Deutscher Bundestag

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