Gutachten zum Energiemarktdesign: „Der Energiemarkt der Zukunft muss effizient, versorgungssicher und nachhaltig sein“

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Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat heute ein Gutachten zur zukünftigen Ausgestaltung des Energiemarktes vorgestellt, das die Beratungsunternehmen enervis und BET im Auftrag des Verbandes erarbeitet haben. Zu den zentralen Elementen des Modells gehören:

  • ein Leistungsmarkt, über den derjenige, der gesicherte Stromerzeugung (Kraftwerke, Speicher) anbietet, zukünftig ein Entgelt für die Bereitstellung erhält,
  • ein neues und wettbewerbliches Fördersystem für die erneuerbaren Energien mit Hilfe eines Auktionsverfahrens sowie
  • eine Neugestaltung der Regulierungsbedingungen für die Stromnetze.

VKU-Präsident Ivo Gönner: „Für die kommunale Energiewirtschaft und den VKU steht fest: Die Energiewende kann nur durch einen grundlegenden Systemumbau in Richtung Markt und Wettbewerb gelingen. Und dieser Umbau braucht einen integrierten Ansatz, der erneuerbare Energien, konventionelle Erzeugung und Netze sowie deren Wechselwirkungen gleichermaßen berücksichtigt. Wir haben deshalb ein Marktmodell entwickelt, das ein Höchstmaß an volkswirtschaftlicher Effizienz generiert, Versorgungssicherheit bietet und dabei nachhaltig ist.“

Hans-Joachim Reck, VKU-Hauptgeschäftsführer: „Mit dem vorgeschlagenen Energiemarktdesign geben wir der Politik einen konstruktiven Lösungsvorschlag an die Hand. Dabei wird der heutige Strommarkt nicht schlagartig verändert, sondern wir bauen auf bewährten Strukturen wie dem Energy-Only-Markt (EOM) auf. Überholtes muss jedoch zügig revidiert werden.“ Für den VKU-Hauptgeschäftsführer ist deshalb klar: „Wenn wir Investitionsanreize in die dringend benötigten neuen effizienten konventionellen Erzeugungsanlagen setzen wollen, brauchen wir spätestens in drei Jahren einen Marktplatz für gesicherte Leistung und nicht nur einen auf Energiemengen allein fokussierten Markt wie dem EOM. Gesicherte Leistung braucht einen Wert, da eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung die Grundlage für die industrielle Produktion und die Volkswirtschaft insgesamt ist. Zudem setzt der VKU auf einen koordinierten Ausbau der erneuerbaren Energien, den man über ein Auktionsmodell steuern kann. Reck: „Die erneuerbaren Energien müssen sukzessive in das System integriert werden und zukünftig zur Versorgungssicherheit beitragen.“

Damit die erneuerbaren Energien optimal integriert werden können, brauche man eine ausgebaute und mit intelligenten Steuerungstechnologien ausgestattete Netzinfrastruktur. „Dafür müssen entsprechende Anreize gesetzt werden“, erklärt VKU-Vizepräsident Andreas Feicht. „Das aktuelle Regulierungssystem muss weg von der reinen Kostenbetrachtung beziehungsweise Kostensenkung und hin zu mehr Förderung innovativer Investitionen. Für uns steht außer Frage: Der qualitative Netzausbau ist die volkswirtschaftlich günstigste (Flexibilitäts-)Option, um auf die schwankende Einspeisung der erneuerbaren Energien zu reagieren.“ Damit der notwendige Aus- und Umbau der Verteilnetze auch zeitnah erfolgt und Stadtwerke ihre Rolle als tragende Säule der Energiewende auch wahrnehmen können, müssen die hier noch bestehenden Investitionshemmnisse kurzfristig abgebaut werden. In einer aktuellen VKU-Umfrage gaben 71 Prozent der befragten Unternehmen an, dass die derzeitigen Investitionsbedingungen in der Regulierung nicht ausreichen, um den notwendigen Um- und Ausbau der Verteilnetze anzustoßen. „Die große Stärke der Gutachter-Vorschläge ist, dass die energiewirtschaftliche Aufgabe der Vertriebe gestärkt wird“, so Feicht weiter. „Damit ist gesichert, dass wesentliche Elemente der Energiewende dezentral und wettbewerblich organisiert werden. Die kommunalen Unternehmen stehen bereit, ihren Beitrag zum Gelingen der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu leisten.“

Die drei VKU-Entscheider appellieren an Politik und Öffentlichkeit: „Wir können mit der Weiter-entwicklung des Energiemarktes nicht beliebig lang warten. Wir brauchen zügig integrierte Lösungen! Einen Stillstand können wir uns nicht erlauben, denn es geht schlichtweg um die Versorgungssicherheit und auch um den energiewirtschaftlichen Mittelstand in Deutschland: die Stadtwerke.“

Folgende Elemente sind für das Energiemarktmodell essentiell:

Der Leistungsmarkt

Der heutige Strommarkt (EOM) vergütet ausschließlich das Bereitstellen elektrischer Arbeit. Dabei sendet der EOM allerdings langfristig keine genügend wirksamen Knappheitssignale, um die für die Versorgungssicherheit benötigten Kraftwerke wirtschaftlich betreiben und/oder neue Kapazitäten zubauen zu können. Vor allem Gaskraftwerke werden infolge des steigenden Anteils von Wind- und Solarstrom immer seltener eingesetzt und erzielen deshalb immer geringere Erlöse, weshalb sie unwirtschaftlicher werden. Die Möglichkeit, bei Stromknappheit mit Strom versorgt zu werden, wird im heutigen System unentgeltlich gewährt. Damit Kraftwerke am Netz bleiben und auch weiterhin Investitionen in gesicherte Kraftwerks- oder Speicherleistung erfolgen, fordert der VKU einen Markt, der das Bereitstellen von Leistung honoriert. Der Preis für Leistung ergibt sich aus dem Handel mit sogenannten Leistungszertifikaten, die an einem hierfür einzurichtenden Marktplatz gehandelt werden.

Förderung der erneuerbaren Energien

Der Bau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen, die am Markt noch nicht wirtschaftlich sind, sollte aus VKU-Sicht künftig durch Investitionskostenzuschüsse über ein Ausschreibungsverfahren gefördert werden. Die Förderungen wären dabei an eine staatlich bestimmte Zubau-Menge gebunden, sie wären zudem technologiespezifisch und müssten im Einklang mit den Ausbauzielen des Bundes und der Länder stehen. In einer Auktion geben die Bewerber jeweils an, zu welchem Förderbetrag sie eine bestimmte Menge an Erneuerbaren-Energien-Anlagen errichten und betreiben würden. Zum Zuge kommen die Projekte, die in der Summe die ausgeschriebenen Kapazitäten zu den geringsten Förderkosten bereitstellen können. Hierbei berücksichtigen die Investoren die voraussichtlichen Erlöse, die sie durch den Stromverkauf über die Abschreibungsdauer erzielen werden. Die Förderung wird als Investitionskostenzuschuss gewährt, der über die Abschreibungsdauer der Anlage gestreckt wird, damit ein Anreiz besteht, die Anlage in Betrieb zu halten. Der in neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlagen erzeugte Strom sollte ausschließlich direkt am Strommarkt vermarktet werden.

Neugestaltung der Regulierungsbedingungen für die Stromnetze

Das bestehende System der Anreizregulierung muss aus VKU-Sicht weg von der reinen Kostenbetrachtung beziehungsweise -senkung hin zu einer Förderung innovativer Investition weiterentwickelt werden. Dazu bedarf es geeigneter Instrumente, die es erlauben, die Verteilnetze qualitativ und somit zu intelligenten Netzen um- und auszubauen. Schon heute stellt der Zubau der erneuerbaren Energien die Netzinfrastruktur vor erhebliche Herausforderungen, um die entsprechenden Einspeisungen aufnehmen und die Versorgungsqualität, insbesondere die Spannungshaltung, aufrechterhalten zu können. Eine zukünftige Netzregulierung muss es Netzbetreibern auf allen Netzebenen ermöglichen, ohne Zeitverzug bei der Anerkennung der notwendigen Investitionen die Verteilnetze nachhaltig qualitativ und somit zu intelligenten Netzen um- und auszubauen. Der qualitative Um- und Ausbau der Netze ist auf lange Sicht die volkswirtschaftlich günstigste (Flexibilitäts-)Option.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in der Abwasserentsorgung.

Infografiken:

 

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

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