Kennzahlen zur BAFA-Förderung für Mini-KWK-Anlagen

Eschborn, 08.08.2013

Kennzahlen zur BAFA-Förderung für Mini-KWK-Anlagen / Bild: ozeroner – Fotolia

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst nach dem zum 1. April 2012 neu aufgelegten Förderprogramm Mini-KWK-Anlagen, die in Bestandsgebäude eingebaut werden. Bereits mehr als 4.270 Anlagen wurden gefördert.

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Auswertung des Mini-KWK-Impulsprogramms zum Stichtag Ende Juni 2013 veröffentlicht. Diese Auswertung ergibt folgende Kennzahlen:

Seit dem Start des Programms konnten mehr als 4270 Anlagenbetreiber von insgesamt 9 Millionen Euro an Förderung profitieren.

Den bewilligten Fördergeldern stehen 40,62 Millionen Euro an direkten Gesamt-Investitionen im BHKW-Bereich und über 72,94 Millionen Euro an gesamtvolkswirtschaftlich dadurch ausgelösten Investitionen gegenüber. Das bedeutet, dass pro Euro an staatlicher Förderung über 4,5 Euro im BHKW-Bereich und sogar über 8,1 Euro gesamtvolkswirtschaftlich ausgelöst wurden.

Die elektrische Gesamtleistung der installierten Anlagen beträgt 18.94 MW.

In Bezug auf die Leistungsklassen ergibt sich folgendes Bild der geförderten Anlagen: 12,5 % der Mini-BHKW-Anlagen weisen eine elektrische Leistung unter 3 kW auf, 47,5 % liegen im Leistungsbereich 3,1-10 kW und 40,1 % im Segment 10,1-20 kW.

Betrachtet man die regionale Struktur der durch dieses Förderprogramm bewilligten BHKWs, ergibt sich folgende Aufteilung nach Bundesländern:

Bundesland

Anzahl

Anteil an der Gesamtzahl in %

Leistung gesamt kW

Förderung gesamt Euro

Berlin 89 2,1 447,1 183.265
Brandenburg 107 2,5 443,7 219640
Baden-Württemberg 553 13 2058,7 1096172
Bayern 665 15,6 2808,7 1384061
Bremen 19 0,4 129,9 41860
Hessen 312 7,3 977 598325
Hamburg 31 0,7 162,5 67666
Mecklenburg-Vorpommern 53 1,2 378 125980
Niedersachsen 521 12,2 3188,6 1182976
Nordrhein-Westfalen 1006 23,6 4199,5 2076719
Rheinland-Pfalz 249 5,8 1016,5 509757
Sachsen-Anhalt 121 2,8 622,2 270708,5
Saarland 40 0,9 151,2 73620
Schleswig-Holstein 203 4,8 1083,9 456760
Sachsen 197 4,6 876,7 410928
Thüringen 104 2,5 396 214573
Gesamt 4270 100 18940,2 8913010,5

Die Förderhöhe ist abhängig von der elektrischen Leistung der installierten Mini-KWK-Anlage und beginnt bei 1.500 Euro für eine Mikro-BHKW-Anlage mit 1 kW. Maximal kann die Fördersumme 3.500 Euro für ein Mini-BHKW mit 20 kW betragen.

Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, muss unter anderem der eingesetzte Modultyp auf der „Liste der förderfähigen KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kW“ des BAFA aufgeführt sein. Dort sind alle Anlagentypen eingetragen, die die geforderten Zielvorgaben beispielsweise an Primärenergieeinsparung oder Gesamtnutzungsgrad erfüllen. Die Liste wird regelmäßig vom BAFA aktualisiert.

Das im April 2012 gestartete Mini-KWK-Impulsprogramm fördert erfolgreich die Markteinführung kleiner BHKW-Anlagen und gibt Impulse für eine hoch-flexible, gleichzeitig aber gesicherte Stromproduktion bei hoher Brennstoffausnutzung durch Mini-BHKWs.

Die Anlagen werden vor allem in Wohngebäuden, Altenheimen, Hotels, Schulen und kleineren Gewerbeeinheiten eingesetzt.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zum Antragsverfahren sind auf der Internetseite des BAFA (Energie / Kraft-Wärme-Kopplung / Mini-KWK-Zuschuss) verfügbar.

Quelle: BAFA
Bild: ozeroner – Fotolia

 

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