Klimaschutz-Förderprogramme neu gestartet

Rastatt, 12.05.2015


  

Neun Millionen Euro sind im Fördertopf für die Sanierung von Nichtwohngebäuden. (Bildquelle: N-Media-Images - Fotolia)

Neun Millionen Euro sind im Fördertopf für die Sanierung von Nichtwohngebäuden.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat am 8. Mai 2015 das Förderprogramm Klimaschutz-Plus für das Jahr 2015 neu gestartet. Das Programm fördert Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäudehülle und der technischen Gebäudeausrüstung, in die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und zur Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung. Auch für Energieberatungen gibt es Zuschüsse vom Land. Kommunen, Vereine, kirchliche Einrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen können Gelder aus dem Programm erhalten. Pro Antragsteller sind bis zu 200.000 Euro Unterstützung möglich. Bei Vereinen ist die Fördersumme auf 50.000 Euro begrenzt. Insgesamt stehen im Fördertopf neun Millionen Euro zur Verfügung.

Baden-Württemberg legt die Klimaschutz-Plus-Förderprogramme seit 2002 jedes Jahr im Frühjahr neu auf. Für jede eingesparte Tonne CO2 werden 50 Euro an Fördermitteln gezahlt. Gemeinnützige Vereine können 40 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten, Kommunen 20 bis 35 Prozent und Unternehmen, Kirchen sowie Träger von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen 15 Prozent.

LED-Einsatz und hydraulischer Abgleich wird nicht mehr gefördert

Die Fördersystematik, die förderfähigen Maßnahmen sowie die Förderhöhe in den CO2-Minderungsprogrammen haben sich grundsätzlich nicht geändert.
Eine Sanierung von Straßenbeleuchtungen wird aber nicht mehr gefördert, da sich der Einsatz von LED durchgesetzt hat und sich die neue Technologie aufgrund der stark reduzierten Investitionskosten auch ohne Förderung in wenigen Jahren amortisiert. Gestrichen wurden auch die bisher gewährten Boni für den Heizungspumpentausch und den hydraulischen Abgleich. Auch für eine Unterschreitung der EnEV sowie für den Einsatz von LED bei der Sanierung von Innenbeleuchtungen wird keine Förderung mehr gewährt.

Höhere Anforderungen aufgrund neuem EWärmeG

Da einige der in den CO2-Minderungsprogrammen geförderten Maßnahmen zur Er-füllung der Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) beitragen können, wird die gemäß CO2-Minderung ermittelte Förderung in diesen Fällen um 15 Prozent reduziert.
Bei modellhaften Maßnahmen in kommunalen Neubauten, insbesondere der Errichtung von Passivhäusern, muss künftig den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens Rechnung getragen werden.

Programmteile von Klimaschutz-Plus

Das Programm Klimaschutz-Plus gliedert sich auf in das Allgemeine Programm für Unternehmen und Kirchen, in das Kommunale Programm für Städte, Gemeinden und Landkreise und das Programm für Vereine. Alle drei sind unterteilt in CO2-Minderungsprogramm, Beratungsprogramm und ein Programm für innovative Modellprojekte.

Fristen und weitere Informationen

Die Antragsfrist für das Kommunale und das Allgemeine CO2-Minderungsprogramm endet am Donnerstag, 30. Juli 2015. Für das Beratungsprogramm endet die Frist am 30. November 2015.
Antragsfrist für die Teilnahme am Wettbewerb „Leitstern Energieeffizienz“ ist der 21. September 2015. Im Vereinsprogramm können Anträge bis zum 31. März 2016 eingereicht werden.
Es gilt der Eingangsstempel der Bewilligungsstelle. Eine ggf. frühere Ausschöpfung der Fördermittel oder eine Verlängerung der Antragsfrist wird bekannt gegeben.

Die Förderbedingungen wurden verschlankt, indem nachgeordnete technische Anforderungen an die förderfähigen Maßnahmen nur noch in den Antragsformularen zu finden sind. Die Förderbedingungen, die Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden sich auf der Homepage des Umweltministeriums. Für Fragen steht die L-Bank (Tel. (07 21) 1 50 – 16 00, klimaschutz-plus@l-bank.de) gerne zur Verfügung.

Autor: Markus Gailfuß (BHKW-Infozentrum), KEA | Bild: N-Media-Images – Fotolia

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