Rastatt, 21.05.2015
Kraft-Wärme-Kopplung soll doch stärker als bisher angedacht gefördert werden. Genaue Ausgestaltung lässt vermutlich noch einige Wochen auf sich warten. Inkrafttreten voraussichtlich erst 2016.
Ein sechsseitiges Arbeitspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit Datum vom 12.Mai 2015 und dem Titel „Weiterentwicklung des Klimabeitrags“ dürfte die weitere Vorgehensweise bei der Novelle des KWK-Gesetzes nachhaltig prägen.
In diesem BMWi-Papier wird die von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgeschlagene CO2-Abgabe für alte Kohlekraftwerke entschärft. Statt 22 Millionen Tonnen soll die neue Abgabe nur noch eine CO2-Einsparung von 16 Millionen Tonnen pro Jahr bewirken. Die entstehende Lücke von 6 Millionen Tonnen CO2 soll überwiegend durch einen verstärkten Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung geschlossen werden.
KWK-Ausbau soll 4 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich einsparen
Wörtlich heißt es in dem Arbeitspapier: „Diese verbesserte (KWK-)Förderung bringt eine zusätzliche CO2-Einsparung von vier Mio. Tonnen CO2, wenn und soweit die Förderung so ausgestaltet wird, dass alte Steinkohle-KWK durch neue Gas-KWK ersetzt wird“.
Das BMWi-Arbeitspapier geht davon aus, dass der reine Zubau von neuen KWK-Anlagen ohne Abschaltung bestehender Steinhohle-KWK-Anlagen nach Meinung des Wirtschaftsministerium zu keiner zusätzlichen CO2-Einsparung führen würde. Bei einem reinen KWK-Zubau würden lediglich Stromüberschüsse entstehen, die ins Ausland exportiert werden. Auch die Bestandsförderung von Kohle-KWK würde eine CO2-Minderung konterkarieren.
Wie genau das neue KWK-Gesetz auf Basis dieser Vorgaben gestaltet sein soll, ist dem Papier nicht zu entnehmen. Diese Aufgabe dürfte das BMWi die nächsten Wochen beschäftigen. Die konkrete Einschränkung in Bezug auf die Bestandsförderung dürfte aber wahrscheinlich bedeuten, dass die geplante Bestandsanlagen-Förderung lediglich erdgasbetriebenen KWK-Anlagen im Megawattbereich zu Gute kommen wird.
Durch die Anhebung der Förderung von derzeit rund 500 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro dürfte sich nach Berechnungen des Wirtschaftsministeriums die KWKG-Umlage von derzeit rund 0,25 Cent/kWh auf 0,75 Cent/kWh erhöhen.
Nicht nur Details unklar
Am 20. Mai 2015 war eine Kanzlerrunde angesetzt, bei der u. a. die Ausgestaltung der neuen CO2-Abgabe besprochen werden sollte. Der Widerstand gegen die Klimaschutz-Abgabe für Kohle-Kraftwerke scheint aber weiterhin ungebrochen zu sein. So soll der CDU-Abgeordnete Thomas Bareiß Medienberichten zufolge eine einseitige Belastung des nationalen Strommarkts zum Beispiel durch eine Klimaabgabe der Braunkohle abgelehnt haben. Weiterhin stehen Gespräche seitens des Wirtschaftsministeriums mit den Wirtschaftsministerien aus den Bundesländern sowie den Gewerkschaften an.
Zeitplan KWKG-Novelle
Ggf. haben die Arbeiten an der Ausgestaltung eines neuen Eckpunktepapiers zum KWK-Gesetz bereits begonnen. Jedoch kann eine konkrete Eckpunkte-Erstellung erst dann erfolgen, wenn die notwendige zusätzliche CO2-Einsparung sowie die politisch gewünschte finanzielle Ausstattung der KWK-Förderung endgültig geklärt sind.
Selbst wenn dieses zeitnah erfolgen sollte, so erscheint es eher unwahrscheinlich, dass ein neues Eckpunktepapier vor Mitte Juni vorliegen wird. Anschließend müssten diese Vorgaben noch in einen Gesetzesentwurf überführt werden. Realistisch betrachtet ist mit einem Gesetzesentwurf frühestens Mitte Juli 2015 zu rechnen – also nach dem Beginn der zweimonatigen Sitzungspause des Deutschen Bundestags.
Die Lesungen der KWKG-Novelle könnten demnach erst im September/Oktober erfolgen. Ein vorweihnachtliches Inkrafttreten erscheint daher sehr unwahrscheinlich. Auch der seitens BMWi mehrfach publizierte Termin zum 1.1.2016 dürfte sich als sehr ambitioniert erweisen.
Autor: Markus Gailfuß (BHKW-Infozentrum) | Bild: BHKW-Infozentrum