Keine Vergütung mehr für KWK-Strom

In den letzten Tagen bekamen etliche Betreiber von KWK-Anlagen, deren Anlage im Zeitraum von 1990 bis zum 31. März 2002 in Betrieb gegangen ist (Neue Bestandsanlagen), Post von ihrem jeweiligen Netzbetreiber. Darin wurde den BHKW-Betreibern mitgeteilt, dass gemäß dem KWK-Gesetz ab dem 01.01.2010 keine Vergütung mehr für den KWK-Strom bezahlt werden kann.

Dabei berufen sich die Netzbetreiber auf § 7 Abs. 2 des KWK-Gesetzes, der ein Auslaufen der Förderung für Neue Bestandsanlagen (Erläuterungen siehe www.kwkg-novelle.de) bis zum 31.12.2009 vorsieht. Bei einer installierten KWK-Anlagenleistung über 50 kW endet gemäß § 4 Abs. 4 KWK-Gesetz zu diesem Zeitpunkt auch die Abnahme- und Vergütungspflicht für den KWK-Strom. Dies bedeutet unter anderem auch, dass keine Vergütung mehr gemäß dem üblichen Preis des Baseload-Stroms an der Strombörse EEX in Leipzig gewährt werden kann. Im Zuge des Unbundlings, also der Trennung von Strom-Erzeugung und Strom-Netzen, kann nach Meinung der Netzbetreiber nach Auslaufen der KWK-Förderung der KWK-Strom nicht mehr von diesen abgenommen werden. Daher wird der KWK-Betreiber aufgefordert, einen anderen Abnehmer für den BHKW-Strom zu suchen und mit diesem einen Einspeisevertrag abzuschließen.

Wenn Sie ebenfalls von einer derartigen Kündigung betroffen sind, wäre es hilfreich, wenn Sie im extra dafür angelegten Diskussions-Thema ihre Erfahrungen sowie ihre Meinung dazu veröffentlichen könnten. Hierfür das Thema „Auslaufen der Stromvergütung für KWK-Anlagen“ wurde auf der Seite www.kwk24.de bereits eingerichtet.

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