Rastatt, 08.05.2012
Biomethan im Brennpunkt
Es geht derzeit heiß her im Biomethan-Sektor. Nicht so sehr in Bezug auf den Ausbau der Biomethan-Kapazitäten – dort hinkt der Markt deutlich hinter den Prognosen und den politischen Vorgaben hinterher. Feuer unterm Dach existiert eher in der Diskussion um die Auswirkungen des KWK-Gesetzes für einen Ausbau der Biomethan-Anlagen.
Der Fachverband Biogas spricht von der Gefahr einer Biomethan-Verdrängung aufgrund einer Anhebung der KWK-Zuschläge im neuen KWK-Gesetz und fordert daher die Einführung eines Biomethan-Zuschlags im KWK-Gesetz. Der Biogasrat widerspricht diesem Vorschlag mit deutlichen Worten.
Im Rahmen dieses Berichtes wird versucht aufzuzeigen, welche Signifikanz eine Anhebung des KWK-Zuschlages aufweist. Weiterhin geht der Bericht der Frage nach, ob das neue KWK-Gesetz nicht bereits Förderanreize für Biomethan-BHKW enthält.
Problemfall Erdgaspreis
Eigentlich sollte das vor zwei Jahren für die Wärmeversorgung eines Freizeitbades errichtete Gas-BHKW mit rund 250 kW elektrischer Leistung mit Biomethan betrieben werden. Dann sank der Erdgaspreis. Nun wird die BHKW-Anlage mit Erdgas betrieben und nach dem KWK-Gesetz abgerechnet.
Dies ist sicherlich kein Einzelfall – und so verwundert es nicht, dass der Ausbau von Biomethan-Kapazitäten angesichts des großen Preisunterschiedes zwischen Erdgas und Biomethan weit hinter den politischen Vorgaben zurück bleibt.
Konkurrenz zwischen Erdgas und Biomethan?
Nach Meinung des Fachverbandes Biogas steht das KWK-Gesetz in einem Verdrängungswettbewerb mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Um den Preisunterschied zwischen Erdgas und Biomethan auszugleichen, hält der Verein einen top-up in Höhe von 1,2 Cent pro Kilowattstunde Strom erforderlich. Dieses top-up wird für die gesamte produzierte Strommenge gewährt, wenn mindestens 10% Biomethan aus Energiepflanzen eingesetzt werden. Ohne Aufnahme dieses Vorschlags und angesichts einer geplanten Erhöhung der KWK-Zuschläge im neuen KWK-Gesetz befürchtet der Fachverband eine Verschärfung der Konkurrenzsituation zwischen KWK-Gesetz und EEG.
Das BHKW-Infozentrum ist der Frage nachgegangen, wie signifikant eine Erhöhung des KWK-Zuschlages wäre. Eine Erhöhung des KWK-Zuschlags um 0,3 Cent/kWh würde in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung einen ähnlichen Stellenwert aufweisen wie eine Biomethanpreis-Reduzierung um 0,08 Cent/kWh bis 0,13 Cent/kWh. Dies entspricht ungefähr 1% bis 2% des derzeitigen Biomethanpreises. Daher hält es das BHKW-Infozentrum in keinster Weise gerechtfertigt, von einer „Untergrabung des EEG durch das KWK-Gesetz“ zu sprechen.
Noch deutlicher wird der Biogasrat. Dieser sieht im Biomethan ebenfalls das „Rückgrat der Energiewende“. Die Markthemmnisse für die Biomethanverstromung liegen aber nach Auffassung des Biogasrates ausschließlich im regulatorischen Bereich. Den Vorschlag des Fachverbandes Biogas e. V., bei Verstromung von mindestens 10 Prozent Biomethan in einer Erdgas-KWK-Anlage für den gesamten Gaseinsatz 1,2 Cent/kWh in Bezug auf die Stromvergütung on top zu vergüten, bezeichnet der Biogasrat als überflüssig und unsystematisch. Er befürchtet bei einer Realisierung Fehlallokationen. „Dieser Effekt erinnert fatal an die Fehlentwicklungen beim Güllebonus, der seinerzeit ebenfalls aus der Werkstatt des Fachverbandes Biogas stammte,“ merkt Reinhard Schultz vom Biogasrat an, „und ist ein Rückfall in den unheilvollen Mechanismus, die Überförderung an einer Stelle durch eine noch höheren Förderung an anderer Stelle auszugleichen. Diese Mentalität kann nur im Zusammenbruch des gesamten Förderregimes für Erneuerbare Energie enden.“
KWK-Gesetz fördert bereits Biomethan-Anlagen
Vergessen wird nach Meinung des BHKW-Infozentrums die Tatsache, dass in dem bereits bestehenden und in noch viel größerem Umfang in dem novellierten KWK-Gesetz 2012 Fördermaßnahmen für Biomethan-BHKW vorgesehen sind. So erhalten Investoren für KWK-Fernwärmeleitungen einen Investitionszuschuss, der mit dem neuen KWK-Gesetz insbesondere für kleinere Fernwärmenetze bis zu einem Durchmesser von DN 100 sehr attraktiv sein wird. Außerdem wird nach dem neuen KWK-Gesetz auch für Biogas- und Biomethananlagen der Einsatz von Wärme- und Kältespeichern gefördert.
„In der Praxis erleben wir einen meist nicht beachteten und von vielen unterschätzten Fördermechanismus“, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum. Denn ein Großteil der BHKW-Anlagen, die Biomethan als Brennstoff nutzen, werden die ersten Jahre mit Erdgas betrieben und über das KWK-Gesetz gefördert. In diesem Förderzeitraum wird ein großer Teil des Kapitaldienstes der KWK-Anlage durch die Förderpraxis des KWK-Gesetzes abgegolten. Das KWK-Gesetz fördert die KWK-Anlagen jedoch lediglich über einen kurzen Zeitraum von meist 4-6 Jahren mittels Zuschlagszahlungen, die zusätzlich zu den marktüblichen Strompreisen gezahlt werden. Nach dem Wegfall des KWK-Zuschlages ist ein Wechsel zur Nutzung von Biomethan und in die EEG-Vergütung insbesondere für BHKW-Anlagen interessant, die viel Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen müssten. Durch den nahezu vollständigen Wegfall des Kapitaldienstes können diese KWK-Anlagen dann wirtschaftlich betrieben werden.
Biomethan wird bei steigenden Erdgaspreisen eine echte Alternative
Markus Gailfuß ist sich sicher, dass angesichts steigender Erdgaspreise schon in wenigen Monaten biomethanbetriebene BHKW-Anlagen bei Projekten mit einem hohen Anteil von Überschuss-Stromeinspeisung wirtschaftlicher als erdgasbetriebene BHKW-Anlagen sein könnten. Eine Aufblähung des Fördermechanismus hält das BHKW-Infozentrum daher für nicht zielführend.
Übrigens: Auch für die BHKW-Anlage in dem Freizeitbad existieren bereits Berechnungen, ab welchem Verhältnis von Biomethan- zu Erdgas-Preis sich ein Wechsel im Brennstoffbezug nach Auslaufen der KWK-Förderung lohnen würde.
Hintergrund-Infos:
Quelle: BHKW-Infozentrum
Bildquelle: HAASE Energietechnik AG, Neumünster