Legionellenverseuchung im Kühlturm hat voraussichtlich planungsrechtliche Auswirkung

Anfang Februar meldete die Presse, dass die Kühltürme einer BHKW-Anlage zur Legionellenverseuchung geführt haben. Grundsätzlich muss angemerkt werden, dass der Kühlturm nicht primär mit dem BHKW sondern mit der Kältemaschine der Anlage verbunden war. Unabhängig davon wird dieser Fall sicherlich Auswirkungen auf die Planungsvorschriften in Bezug auf die Auslegung und die Hygienevorschriften von Kühltürmen haben. Planer und Bauüberwacher aber auch Wartungsteams werden sich voraussichtlich zeitnah auf neue Regelungen einstellen müssen. Anbei befindet sich der Pressetext wie er in der Südwestpresse veröffentlicht wurde.

Markus Gailfuß, BHKW-Infozentrum Rastatt

 

Kühlturm einer BHKW-Anlage führt zu Legionellenverseuchung

 

Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) mit den dazugehörigen Kühltürmen im Innenhof des Telekom-Gebäudes in der Olgastraße ist aller Wahrscheinlichkeit nach die Quelle für die Legionellen-Infektionen Anfang des Jahres in Ulm und Neu-Ulm.

Die Serie von Legionellen-Erkrankungen hatte die Behörden Anfang Januar in Atem gehalten. Fünf Menschen starben an Lungenentzündung, 64 Infizierte mussten in Kliniken behandelt werden. Drei Patienten liegen nach wie vor in der Ulmer Uni-Klinik.

Schuld war eine verseuchte Abluftwolke aus dem Kühlturm einer BHKW-Anlage. Wissenschaftler des nationalen Referenzlabors für Legionellen in Dresden hatten mithilfe eines Erregerabgleichs die Kühltürme eines Blockheizkraftwerks im Hof des Telekom-Gebäudes in der Olgastraße als Bakterienschleuder identifiziert. Die Immobilie gehört nicht mehr der Telekom, sondern dem Immobilienfonds Armstripe mit Sitz in Luxemburg. Armstripe wiederum hatte das Gebäude vor einigen Jahren vom österreichischen Baukonzern Strabag gekauft. Die Strabag-Tochter „Strabag Property and Facility Services“ sitzt aber noch mit im Boot: Als Dienstleister zeichnet sie für den Gebäudeunterhalt und die Energieversorgung verantwortlich. Sie hatte eigenen Angaben zufolge auch den Bau des Blockheizkraftwerks in Auftrag gegeben.

Die betroffene Anlage habe sich bis zu ihrer Abschaltung im Januar 2010 im Testbetrieb befunden, sagt Strabag-Pressesprecherin Gabriele Renard. Das Blockheizkraftwerk samt der Kühltürme, in denen die Legionellen gefunden worden waren, sei im vergangenen Jahr neu eingebaut worden, bestätigte sie. „Bis jetzt ist die Anlage aber noch nicht in die Betriebsverantwortung der Strabag Property and Facility Services als Auftraggeberin übergegangen“, so Renard.

Der Pressesprecherin zufolge wurde die Anlage im September 2009 von einem Generalunternehmer eingebaut und in Betrieb genommen. Sie sei seither aber nur probeweise gelaufen. Erst nach einer endgültigen Abnahme wäre die Anlage an die „Power and Air Solutions“, eine hundertprozentige Tochter der Telekom, übergegangen. Sobald die Untersuchungen zu dem Fall abgeschlossen seien, werde man detaillierter Stellung beziehen, sagte Renard. „Wir arbeiten mit Hochdruck an der Aufklärung.“

Die Verantwortung für die Anlage liegt demnach noch bei dem mit dem Einbau beaufragten Generalunternehmer. Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Ulm bestätigt, dass sie Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Verursacher der Legionelleninfektion eingeleitet hat. Es gelte nun allerdings herauszufinden, ob der Betreiber der Anlage einen schuldhaften Fehler begangen habe, sagte Sprecher Micael Bischofberger. Es könne durchaus sein, dass die Anlage korrekt betrieben worden sei. Falls ein Verschulden nachweisbar sei, werde wegen fahrlässiger Körperverletzung beziehungsweise fahrlässiger Tötung ermittelt.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ulm sind offenbar noch nicht weit gediehen. Man stehe mit den Gesundheitsbehörden in Kontakt und wolle das Gutachten über die genauen Ursachen der Panne abwarten, sagte Staatsanwaltschafts-Sprecher Michael Bischofberger. Unterdessen wollen mehrere Geschädigte zivilrechtlich gegen die Verantwortlichen vorgehen.

Ulms OB Ivo Gönner hofft, dass der Gesetzgeber aus dem Fall Lehren zieht und eine Meldepflicht für Nasskühlanlagen einführt. Bisher müssen Betreiber diese Anlagen weder den Behörden anzeigen, noch besteht die Pflicht zu regelmäßiger Wartung.

 

Quelle: Südwest Presse (www.swp.de)

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