Auszahlungfrist beim Mini-KWK-Förderprogramm verlängert

Am 14.10.2009 hat das BAFA eine neue und sehr positive Meldung heraus gegeben:
Die Zuwendungsbescheide mit Ausstellungsdatum ab dem 22.06.2009 weisen maximal den 31.10.2009 als Ende des Bewilligungszeitraumes aus. Dieser Bewilligungszeitraum kann ab sofort auf fristgerechten Antrag hin bis zum 30.11.2009 verlängert werden. Wurde bereits eine Verlängerung bis zum 31.10.2009 gewährt, verlängert sich diese ohne erneute Antragstellung und ohne neuen BAFA-Bescheid ebenfalls bis zum 30.11.2009.
Somit können die Zuschüsse für KWK-Anlagen, die innerhalb des verlängerten Bewilligungszeitraumes installiert werden und für die der vollständige Verwendungsnachweis bis zum 30.11.2009 dem BAFA vorgelegt wird, noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Diskussionen und Informationen zu diesem Thema unter http://www.kwk24.de/forum/showthread.php?t=312

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