Chancen zur Stromsteuerbefreiung dezentraler Anlagen gestiegen

In die Debatte um die Stromsteuerbefreiung ist Bewegung gekommen. Zum ersten Mal hat ein Finanzgericht das im Stromsteuergesetz stehende Wortkonstrukt „räumlicher Zusammenhang“ näher definiert:
Nach dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14. Mai 2003 ist Strom aus Anlagen bis 2 MW Nennleistung unter anderem dann von der Steuer befreit, wenn er in ein örtliches Verteilnetz, also Nieder- oder Mittelspannungsnetz, eingespeist wird und aus diesem Netz ohne Umspannung auf die Hoch- oder Höchstspannungsebene wieder entnommen wird.
Wird dieses Urteil vom Bundesfinanzhof bestätigt, so eröffnet sich für viele Anlagenbetreiber eine Möglichkeit, den erzeugten Strom von der Steuer befreien zu lassen.

Der Bundesfinanzhof hat in einer Einzelfallentscheidung das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14. Mai 2003 bestätigt.
Dies eröffnet BHKW-Betreibern und hierbei insbesondere Stadtwerken große Möglichkeiten in Bezug auf eine (auch rückwirkend geltend zu machende) Stromsteuerbefreiung.

Markus Gailfuß, BHKW-Consult

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