Steuerrecht für KWK-Anlagenbetreiber

Rastatt, 05.09.2015

Neben den Kenntnissen der KWK-relevanten Gesetze müssen BHKW-Betreiber auch die steuerlichen Bestimmungen kennen, um ein BHKW wirtschaftlich betreiben können (Bild: presentermedia/BHKW-Infozentrum)
Neben den Kenntnissen der KWK-relevanten Gesetze müssen BHKW-Betreiber auch die steuerlichen Bestimmungen kennen, um ein BHKW wirtschaftlich betreiben können (Bild: presentermedia/BHKW-Infozentrum)

Das Energie- und Stromsteuergesetz, die umsatzsteuerlichen Regelungen sowie die Gewerbe- und Einkommenssteuer werfen für KWK-Anlagenbetreiber viele Fragen auf. Ein Intensivseminar informiert praxisnah über die gesetzlichen Regelungen.

KWK-Anlagen sind eine tragende Säule des Klimaschutz. In Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird Strom und Wärme dezentral und hocheffizient zur Verfügung gestellt und damit das Klima geschont.
Nicht nur im industriellen Bereich kommen KWK-Anlagen zum Einsatz sondern auch in Gewerbe, Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Hotels, Schulen, Schwimmbädern, Ein- und Mehrfamilienhäusern oder bei der Fernwärme.

Betreiber von KWK-Anlagen müssen neben den vielen energierechtlichen Regelungen wir z. B. das neue KWK-Gesetz oder das Energiewirtschaftsgesetz auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigen.
Gerade in der Wohnungswirtschaft sind diese Regelungen besonders kompliziert.

Daher bieten BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum ab November 2015 erstmals ein Intensivseminar zu allen steuerlich relevanten Themen eines BHKW-Betriebs.

Am Vormittag des Intensivseminars stehen die Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes im Fokus. Auf Basis der Gesetze, der aktuellen Durchführungsverordnungen, der Verwaltungspraxis sowie der gerichtlichen Entscheidungen werden die praxisrelevanten Bestimmungen für BHKW-Anlagenbetreiber erläutert. Klar strukturiert erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Einführung in die Grundlagen und Verfahren des Energie- und Stromsteuergesetzes. Ein besonderer Fokus wird auf die Vorschriften und die administrative Vorgehensweise der Steuerentlastungen gelegt. Wichtige Wechselwirkungen des Steuerrechts zum EEG und KWKG werden aufgezeigt.

Am Nachmittag werden die Regelungen der Umsatzsteuer sowie der Ertragssteuern (Gewerbe- und Einkommenssteuer) erläutert. Dabei wird jeweils auch herausgearbeitet, welche Schwellenwerte existieren und wann sich ggf. eine vereinfachte Abwicklung wie die Kleinunternehmerregelung lohnen. Spezielle Themen wie die „gewerbliche Infizierung“ sowie aktuelle Entscheidungen wie die verwaltungsrechtliche Änderung der Abschreibungszeit für KWK-Anlagen werden im Rahmen der beiden Vorträge behandelt.

Die Teilnehmeranzahl bei Intensivseminaren ist auf 20-25 Personen begrenzt, um ein intensives Arbeiten gewährleisten zu können. Es wurde ausreichend Zeit eingeplant, um auf die Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausführliche eingehen zu können.

Jeweils am Tag vor dem Steuerseminar findet ein Intensivseminar zum neuen KWK-Gesetz 2016 statt.

Autor: Markus Gailfuß (BHKW-Infozentrum)| Bild: presentermedia/BHKW-Infozentrum