Steuern – Beachtenswerte steuerliche Regelungen für BHKW-Betreiber

Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen wie z. B. dem neuen KWK-Gesetz spielen die Steuern eine entscheidende Rolle für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb. Diese Rubrik des BHKW-Infozentrums beschäftigt sich mit den steuerlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Betreiber. Dabei werden die grundsätzlichen steuerlichen Regelungen und die administrativen Aufwendungen erläutert.

Energiesteuer und Stromsteuer

BHKW-Anlagen unterliegen der Energiesteuer und der Stromsteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Betreiber von BHKW-Anlagen die Energiesteuer auf Antrag zurück erstattet. Betreiber kleiner KWK-Anlagen bis 2.000 kW elektrischer Leistung sind ggf. von der Stromsteuer befreit.

Umsatzsteuer und Ertragssteuer

Weiterhin hat die Umsatzsteuer sowie die Ertragssteuern (Gewerbe- und Einkommenssteuer) Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit eines BHKW-Projektes. Aber auch der administrative Aufwand für die Umsatzsteuer-, die Gewerbe- und Einkommenssteuer muss beachtet werden.

Ab Frühjahr 2016 informiert das BHKW-Infozentrum strukturiert über die verschiedenen Steuerarten und die Auswirkungen auf BHKW-Anlagen. Einige Berichte sind bereits in den aktuellen Statements vorhanden. Außerdem befinden sich Downloads zu steuerlichen Themen in der „Download-Area des BHKW-Infozentrums„. Auch der FAQ-Bereich enthält bereits einen Bericht über steuerliche Fragestellungen.

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