Neue Prüfpflicht für Heizöltanks ab Sommer 2013

In diesem Jahr wird eine bundesweit einheitlich geregelte Prüfpflicht für Heizöltanks ab 1.000 Liter erlassen. Hausbesitzer sollten aber mit der Überprüfung warten, bis die Regelung in Kraft tritt und sie von den Behörden angeschrieben werden.

Rastatt, 08. Januar 2013

Ab Mitte 2013 unterliegen alle Heizöltanks ab 1.000 Liter einer bundeseinheitlichen Prüfpflicht (Foto: w.r.wagner  / pixelio.de)Viele Hauseigentümer erhielten in den vergangenen Monaten Besuch von Handwerkern oder Experten, die mit Hinweis auf neue Gesetzesvorgaben versuchten, eine Überprüfung des Heizöltanks zu verkaufen. Indes existiert eine solche bundeseinheitliche Verordnung noch gar nicht. Derzeit wird an dem genauen Text einer bundesweit gültigen „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (VAwUS) noch gearbeitet. Mit einem Inkrafttreten der Verordnung kann dann Mitte 2013 gerechnet werden.

Nach dem Inkrafttreten werden alle Hausbesitzer, die der neuen Verordnung unterliegen, von den zuständigen Behörden angeschrieben. Voraussichtlich werden alle Hausbesitzer eines Heizöltanks mit einem Volumen ab 1.000 Liter von den neuen Regelungen betroffen sein. Dies dürften nahezu alle Eigenheimbesitzer mit Ölheizung sein.
Die Briefe mit der Aufforderung, einen Sicherheitscheck des Heizöltanks durchzuführen, werden in den meisten Fällen von der Unteren Wasserbehörde versandt.
„Bis dahin“, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum, „können sich Hausbesitzer noch zurück lehnen und müssen nicht aktiv werden“.

Was ist zu tun?
Nach der Aufforderung durch die Behörde muss ein bzw. eine „Sachverständige für die Prüfung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ den Sicherheitscheck durchführen und dokumentieren. Die Ergebnisse werden anschließend an die Behörde versandt.

Alle Keller- und Erdtanks zwischen 1.000 Liter und 10.000 Liter Fassungsvermögen müssen dann alle zehn Jahre einer Prüfung durch einen Sachverständigen unterzogen werden. Für alle Heizöltanks über 10.000 Liter existiert heute bereits eine ähnliche gesetzliche Regelung. Außerdem existieren in einigen Bundesländern bereits Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS). So müssen beispielhaft in Hessen alle Öltanks über 1.000 Liter einmalig geprüft werden.

Wann die Erstbegutachtung erfolgen muss, ist abhängig vom Alter des Heizöltanks und reicht bei sehr alten Tankanlagen von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung bis zu zehn Jahren bei neueren Heizöltanks.

Was ist, wenn man die Heizöltanks nicht überprüfen lässt?
Dies birgt – neben der Problematik von Ordnungsgeldern – insbesondere versicherungstechnische Risiken. So kann sich die Gewässerschutzversicherung ggf. erfolgreich weigern, den Schaden bei auslaufendem Heizöl zu übernehmen.

Außerdem wird der Heizöllieferant zukünftig bei fehlender Prüfplakette den Öltank nicht mehr befüllen dürfen.

Was kostet eine Überprüfung des Heizöltanks? 
Die Kosten für einen Sicherheitscheck liegen nach Auskunft des Verbandes Privater Bauherren (VPB) bei rund 100,- Euro. Andere Verbände geben Preise bis zu 150,- Euro an. Sinnvoll ist es, sich als Hausbesitzer einen konkreten Kostenvoranschlag erstellen zu lassen.

Autor: Markus Gailfuß, BHKW-Infozentrum
Bildquelle: w.r.wagner / pixelio.de

Print Friendly, PDF & Email