
Die Diskussion über die Auswirkungen des Treibhauseffektes hat in der Bevölkerung zu einer großen
Sensibilisierung in Bezug auf dieses Thema geführt. Als Kohlendioxid-Minderungsoption werden Solaranlagen zur
Brauchwassererwärmung mittels Sonnenenergie genauso eingesetzt wie Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Umwelt- und
Klimaschutz ist jedoch eine sehr komplexe Materie. Aus diesem Grund kann ein gutgemeintes Projekt zu einer suboptimalen
CO2-Minderung oder im ungünstigsten Fall sogar zu einer Verschlechterung in der CO2-Bilanzierung führt.
Der vorliegende Bericht beschäftigt sich mit dem Konfliktfall einer Einbindung einer solarthermischen Anlage
in ein bestehendes KWK-Netz und verdeutlicht dieses anhand eines konkreten Beispiels.
Konfliktfall
In einer süddeutschen Stadtklinik (Nutzfläche ca. 40.000 m2, 414
Betten, 15.000 Patienten/Jahr) soll eine solarthermische Anlage mit 280 m2 Kollektorfläche
zur Bereitstellung der Wärme für die Brauchwasser-Nutzung installiert werden. Die Technische Leitung des Krankenhauses
erwartet hierdurch eine jährliche Kohlendioxidminderung von rund 32 Tonnen aufgrund der Einsparung von 18.000
Kubikmeter Erdgas.
Vor sieben Jahren wurde in der betreffenden Klinik bereits eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage zur
gleichzeitigen Bereitstellung von Strom und Wärme sowie im Sommer von Kälte mittels wärmegetriebener Kälteanlage
installiert.Ursprünglich war diese Anlage bestehend aus zwei Waukesha-Gasmotoren (elektrische Leistung jeweils 295 kW,
thermische Leistung 470 kW, Gesamtwirkungsgrad 85%, elektrischer Wirkungsgrad 33%) dafür konzipiert, im Sommer eine
Absorptionskältemaschine (Kälteleistung 600 kW, die Austreiberleistung des Absorbers liegt um den Faktor 1,43 höher
als die erzeugte Kälteleistung) durchgängig anzutreiben. Die Absorptionskältemaschine wurde so dimensioniert, daß der
Kälte-Grundlastbedarf des Versorgungsobjektes dadurch abgedeckt werden sollte.
In den ersten Betriebsjahren wurde bei der Absorptionskältemaschine eine Auslastung von 80 bis 85 Prozent
der witterungsbedingt möglichen Stundenzahl erreicht. Dabei handelt es sich um die Stunden im Jahr, bei der die
Außentemperaturen so hoch sind, daß ein Einsatz der Kältemaschine zur Kühlung notwendig ist. Aufgrund der
Einführung und Realisierung von Energiemanagement-Strategien konnte der benötigte Wärme- und Kältebedarf der
Stadtklinik im Jahre 1996/97 erheblich gesenkt werden, was sich auch auf die Ausnutzungsfaktoren der Absorptionskältemaschine
auswirkte. Diese wies 1997 eine Auslastung von lediglich 65 % auf. Infolge dieser Energiespar-Maßnahmen sank auch
die Auslastung und Laufzeit der BHKW-Module. Im Jahre 1997 betrugen diese 5724 Stunden und damit nur noch 66% der möglichen jährlichen Betriebszeit.
Die angegebenen Zahlen verdeutlichen die große Differenz zwischen der ursprünglichen Planung, welche auf
einen dauerhaften Betrieb der BHKW-Module und der Absorptionskälteanlage im Sommer ausgelegt wurde, und der
später vorherrschenden Realität. Aufgrund dieser Tatsache besitzen die beiden BHKW-Module nun freie Ressourcen, um –
mindestens teilweise - den Wärmebedarf des Brauchwassers auch im Sommer abdecken zu können. Durch eine neue solarthermische
Anlage wird de facto ein möglicher Einsatz einer bestehenden BHKW-Anlage für die Brauchwassererwärmung im Sommer verhindert.
Dies hat auch Auswirkungen auf die Bewertung der Umweltrelevanz dieser beiden Systeme.
Kohlendioxidminderung
Sofern man den Energieaufwand und die damit verbundenen CO2-Emissionen einer solarthermischen
Anlage nicht berücksichtigt, ergibt sich eine resultierende CO2-Minderung dieser Anlage aufgrund des
eingesparten Brennstoffes. Im konkreten Fall des hier geschilderten Krankenhauses sollen aufgrund der
solarthermischen Anlage 18.000 Kubikmeter Erdgas eingespart werden, die sonst zur Deckung des Wärmebedarfes in den Heizungsanlagen verbrannt
worden wären. Die daraus resultierende jährliche CO2-Minderung beträgt rund 32 Tonnen.
Wird jedoch eine solarthermische Anlage in ein bestehendes KWK-Netz (mit freien Ressourcen) eingebracht,
so muss in diesem Fall das Gesamtsystem, also sowohl die Wärme- als auch die Strombereitstellung, betrachtet werden. Denn
schließlich muß der umweltfreundliche, dezentral bereitgestellte BHKW-Strom in einem Großkraftwerk erzeugt werden.
Würde die Wärme, welche durch eine Solaranlage erzeugt wird, durch die BHKW-Anlage des
Krankenhauses bereitgestellt, so würden gleichzeitig 95.000 kWh elektrischer Strom erzeugt. Dieser Strom
muß in dem Fall der solarthermischen Anlage aus dem öffentlichen Netz bezogen werden. Aufgrund der Nutzungsstruktur
einer BHKW-Anlage wird dieser Strom vor allem in Mittellastkraftwerken (Steinkohle-, Erdgas- und Erdöl-Kondensationskraftwerken)
erzeugt. Deshalb müssen die resultierenden CO2-Emissionen aufgrund des Strombezuges mit den
spezifischen CO2-Emissionen des derzeitigen Mix aus Steinkohle-, Erdgas- und Erdöl-Kondensationskraftwerken im
Mittellastbereich in Deutschland verglichen werden. Nach Angaben der VDEW betrugen die spezifischen
CO2-Emissionen 799 Gramm CO2 je Kilowattstunde Strom (aktuelle Statistik für das Jahr 1998).
Aufgrund der emissionsfreien Wärmebereitstellung der Solaranlage betragen die gesamten CO2-Emissionen für
die Bereitstellung der 95.000 kWh Strom und 152.000 kWh Wärme rund 75.900 kg.
Bei der BHKW-Anlage beläuft sich der benötigte Primärenergieeinsatz für die Bereitstellung von
95.000 kWh Strom und 152.000 kWh Wärme bei einem Gesamtwirkungsgrad von
85 % auf rund 290.600 kWh Erdgas. Die dadurch resultierende
jährliche CO2-Emission beträgt 58.120 kg.
Der Zubau der solarthermischen Anlage in ein bestehendes BHKW-Netz mit freien Kapazitäten bewirkt also in
der Gesamtenergiebilanz (Strom und Wärme) eine zusätzliche CO2-Emission von 17,8 Tonnen pro Jahr.
Fazit
In der vorliegenden Untersuchung wird dargelegt, daß unter Berücksichtigung der Strombereitstellung ein Einbau einer solarthermischen Anlage zur
Brauchwassererwärmung in ein bestehendes KWK-Netz mit freien Ressourcen aus Gesichtspunkten des Klimaschutzes
kontraproduktiv sein kann. Um keinerlei Mißverständnisse aufkommen zu lassen, sei aber auch darauf verwiesen, daß
Solaranlagen ein sinnvolles Instrument im Rahmen einer CO2-Minderungsstrategie
darstellen können. Im Klinikbereich könnte insbesondere bei kleineren Krankenhäusern, in denen wegen des geringeren Strom-
und Wärmebedarfs eine BHKW-Anlage nicht (wirtschaftlich) betrieben werden kann, auf die CO2-Minderungsoption der solarthermischen Anlage zurückgegriffen werden.
Deutlich wird anhand dieses Beispiels aber auch die Bedeutsamkeit, zukünftige Energiesparmaßnahmen bereits
in der Planung von KWK-Anlagen zu berücksichtigen, um eine zu große Auslegung einer solchen Anlage zu verhindern. Idealer
Weise sollte zuerst ein Energiemanagement durchgeführt und anschließend eine BHKW-Anlage anhand der neuen Energiebedarfswerten ausgelegt werden.
Markus Gailfuß, BHKW-Infozentrum Rastatt