Umsetzungsregelungen zur Energiesteuer-Erstattung für KWK-Anlagen und Stromerzeugungseinheiten erlassen

Rastatt, 05.04.2013

Am 26. März 2013 hat das Bundesministerium der Finanzen die Umsetzungsregelungen zu den §53, §53a und §53b Energiesteuergesetz erlassen. BHKW-Infozentrum informiert in speziellen Veranstaltungen über die neuen Steuer-Vorgaben für Blockheizkraftwerke.

Das BHKW-Infozentrum und BHKW-Consult bieten neue Seminare und Workshops zu den Themen Energiesteuer und Stromsteuer an (Bild: presentermedia und BHKW-Infozentrum)

Wie das Forum Contracting (http://www.forum-contracting.de) am 05. April 2013 in einem Mitgliederrundschreiben mitteilte, übermittelte das Bundesministerium der Finanzen den Verbänden einenErlass vom 26. März 2013 zur Umsetzung der Neuregelungen der Energiesteuer-Rückerstattung der §§ 53, 53a und §53b Energiesteuergesetz (EnStG).

Gemäß Bundesgesetzblatt vom 18.03.2013 wurde die beihilferechtliche Genehmigung für die Gewährung der Steuererstattung für KWK-Anlagen (§ 53a Energiesteuergesetz) erteilt. Damit ist §53a EnStG, der die vollständige Entlastung von BHKW-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung regelt, mit Wirkung vom 1.4.2012 in Kraft getreten.

Dies hat unmittelbare Auswirkung auf die Vorgehensweise bei der Energiesteuerrückerstattung des letzten Jahres (2012) sowie alle zukünftigen Energiesteuer-Rückerstattungen. Weiterhin haben sich in den letzten Monaten Veränderungen im Stromsteuergesetz ergeben, die zum Beispiel den Anlagenbegriff betreffen.

Energiesteuer als Thema auf dem BHKW-Jahreskongress
Die neuen Regelungen der Energie- und Stromsteuer werden Thema im Rahmen der BHKW-Jahreskonferenz am 16./17. April 2013 in Fulda sein. Weitere Themen der BHKW-Jahreskonferenz, zu der sich bereits nahezu 130 Personen angemeldet haben, sind u. a. die neuen Bestimmungen des KWK-Gesetzes und des EEG, die Vermarktungsmöglichkeiten von KWK-Strom, das neue EU-Effizienzlabel für Heizungen und BHKW sowie die Bestimmungen für einen BHKW-Einsatz in der Wohnungswirtschaft (http://www.bhkw2013.de).

Intensivseminar zum neuen Energie- und Stromsteuergesetz
In den letzten Monaten bereits vier Mal erfolgreich durchgeführt wurde das eintägige Intensivseminar „Bestimmungen des Energie- und Stromsteuergesetzes für KWK-Anlagen“. Die insgesamt 70 Teilnehmer bewerteten das Seminar mit 9,1 von 10 Punkten. Das Energie- und Stromsteuer-Seminar findet in einer Kleingruppe mit meist 15-25 Teilnehmern statt und richtet sich an Planern von BHKW-Anlagen, BHKW-Betreiber, BHKW-Hersteller, Energieversorger und Contractoren. Die nächsten Termine sind am 13. Juni 2013 in Berlin, am 29. August 2013 in Leipzig sowie am 26. September 2013 in Stuttgart (http://www.bhkw-konferenz.de).

Fachworkshop zu den rechtlichen Rahmenbedingungen (2 Tage)
Außerdem wird das Thema „Energie- und Stromsteuer“ in zwei Vorträgen im Rahmen des zweitägigen Workshops „Rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen in der Praxis“ intensiv behandelt. Dieser Fachworkshop findet am 04./05. Juni 2013 in Berlin, am 27./28. August in Leipzig sowie am 24./25. September 2013 in Stuttgart statt (http://www.bhkw-konferenz.de).

Autor: Markus Gailfuß, BHKW-Infozentrum GbR
Bildquelle: presentermedia und BHKW-Infozentrum

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