Bundespolitiker wie Vertreter der Bundesregierung haben auf dem B.KWK-Kongress betont, dass sie am KWK-Ausbauziel festhalten, dennoch bleiben die längerfristigen Rahmenbedingungen derzeit noch ungewiss.
Originalbericht von
Rastatt, 10.10.2014
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), Uwe Beckmeyer, hob auf der Tagung am 8. Oktober in Berlin die Bedeutung und Rolle der KWK im künftigen Energiemarktdesign hervor. „Die Bundesregierung steht zur Kraft-Wärme-Kopplung. Sie ist ein wichtiger Baustein für das Gelingen der Energiewende“, sagte er und verwies auf die Effizienzvorteile einer gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme, die Primärenergie und CO2-Emissionen einspart. Die kürzlich veröffentlichte aktuelle Studie im Auftrag des BMWi zeige anschaulich, dass es in Deutschland weiter „ein wirtschaftliches Ausbaupotenzial für KWK gibt“, insbesondere bei der Industrie und in der Objektversorgung, selbst wenn erneuerbare Energien zunehmen und der Wärmebedarf sinkt.
Auch die auf dem B.KWK-Kongress diskutierenden Vertreter der Bundestagsfraktionen bekannten sich unisono zum KWK-Ziel. Doch können der B.KWK, der wie BDEW und VKU eine zügige Novelle des KWKG fordert, und die Anlagenbetreiber deshalb wirklich erleichtert sein? Man beachte die Nuancen in den Äußerungen. „Im Grundsatz“ sei das 25 %-Ziel „nach wie vor richtig“, sagte etwa der Unions-Wirtschaftssprecher Joachim Pfeiffer. „Im Prinzip halte ich das Ziel für erstrebenswert“.
Doch müsse die KWK ab 2017 in ein neues Gesamtkonzept des Strommarktes integriert werden. „Wir müssen zum 1. Januar 2017 die bisher gegeneinander oder parallel laufenden Instrumente zusammenführen“, betonte Pfeiffer. Er meint sogar, man müsse die KWK in Ausschreibungen einbeziehen. Für B.KWK-Vizepräsident Martin Maslaton darf das keinesfalls so wie bei den Erneuerbaren passieren. „Diese Ankündigung schlägt auf die Planungsverfahren durch – das würde uns den Hals brechen“, warnt er.
Einbindung der KWK in das künftige Strommarktdesign
Auch Staatssekretär Beckmeyer hatte auf den Strommarkt abgehoben. „Unser Ziel ist es, den KWK-Betrieb soweit wie möglich am Bedarf des Strommarktes auszurichten“, sagte er. „Mit der anstehenden Novelle des KWK-Gesetzes wollen wir dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Kraft-Wärme-Kopplung in diesem Sinne weiter zu verbessern.“ Doch sei das KWKG in seiner Struktur nicht darauf ausgelegt, Nachteile zum Beispiel durch niedrige Preise auf dem Strommarkt „vollständig auszugleichen“, so Beckmeyer. Es müsse deshalb „grundsätzlich geklärt werden, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen wir zusätzlich zum Marktsystem brauchen, um langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten“.
Der B.KWK plädiert für die Beibehaltung des aktuellen Förderdesigns des KWKG, wünscht sich aber Verbesserungen unter anderem durch Unterstützung von Bestandsanlagen mit einem KWK-Zuschlag, um die sinkenden Großhandelspreise zu kompensieren sowie eine Flexibilisierung der Vergütung für Anlagen bis 2 MW Leistung. Ferner hält die Branche die Anhebung und Flexibilisierung des KWK-Zuschlags für erforderlich sowie einen Technologiebonus für innovative Technologien wie z. B. Brennstoffzellen.
Damit der KWK-Anteil nicht bei den derzeitigen 16,2 % stagniere, müssten die derzeit jährlich in KWK erzeugten 98 TWh Strom bis 2020 um rund 50 TWh gesteigert werden, erläuterte B.KWK-Präsident Berthold Müller-Urlaub. Dafür müssten Anlagen mit einer Leistung von 10 GW zugebaut werden. Der Verbandspräsident verwies zudem darauf, dass „durch den Ausbau der flexiblen KWK zur partnerschaftlichen Ergänzung der fluktuierenden Energie aus Wind und Sonne der zusätzliche Bedarf an Stromübertragungskapazitäten deutlich geringer“ werde.
Hoffnung auf Druck für KWK-Novelle aus dem Bundestag
Die Absicherung der Bestandsanlagen findet uneingeschränkte Unterstützung bei den Parlamentsfraktionen. Und sie drängt, meint Florian Post, Berichterstatter der SPD-Fraktion für die KWK. Er hat sich daher am 8. Oktober in einem Brief an Staatssekretär Rainer Baake gewandt und um einen Gesprächstermin nachgesucht. Post verweist auf die Aussage im Gutachten, dass eine Abschaltung von Bestandsanlagen wegen der mangelnden Wirtschaftlichkeit „nicht ausgeschlossen“ sei. „Aus diesem Grunde halte ich ein Abwarten auf eine Reform des künftigen Strommarktdesigns für ausgeschlossen und eine zeitnahe Novellierung des KWKG mit dem im Koalitionsvertrag genannten Ausbauziel für geboten“, betont Post in dem E&M vorliegenden Schreiben. Ziel sollte sein, bis zur Sommerpause 2015 das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen zu haben, so dass das neue KWKG zum 1. August 2015 in Kraft treten kann, heißt es weiter.
Der SPD-Energiepolitiker unterstreicht jedoch in der Diskussion auch: „KWK ist nicht gleich KWK“. Die Frage sei, ob man nach dem Gießkannenprinzip fördere oder klimafreundlichere Anlagen bevorzuge. Wenn Gaskraftwerke gefördert würden, verdränge das Steinkohleblöcke. „Da wird es noch einen harten Kampf geben“, meint Post. B.KWK-Vizepräsident Maslaton fragt: „Was spricht denn eigentlich gegen einen vollständigen Ausstieg aus der Braunkohle?“ Der würde den Gaskraftwerken und der KWK helfen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion Dieter Janucek meint ebenfalls: „Wir müssen dahin kommen“, hat aber wenig Hoffnung, dass dies bald passiert.
Die Linken-Energieexpertin Eva Bulling-Schröter verwies auf die qualifizierten Arbeitsplätze in der KWK, über diese werde in der energiepolitischen Debatte nicht gesprochen, „man spricht nur über ganz bestimmte“, sagte sie in Anspielung auf die Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage. Damit die KWKG-Novelle angegangen wird, riet Bulling-Schröter den KWK-Leuten, Briefe mit Informationen und Erläuterungen an alle Bundestagsabgeordneten zu schreiben, „weil nicht alle sich mit der KWK auskennen“.
Quelle: Energie&Management | Autor: Angelika Nikionok-Ehrlich | Bild: Energie&Management