Rastatt, 06.05.2014
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 5. Mai 2014 den Gesetzentwurf zur Besonderen Ausgleichsregelung des EEG 2014 vorgelegt.
Die mit diesem Gesetzentwurf vorgelegte Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung vervollständigt die grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014), die das Bundeskabinett am 8. April 2014 beschlossen hat.
Die besondere Ausgleichsregelung für stromintensive bzw. stromkostenintensive Unternehmen wurde neu geregelt, um sie anhand der Vorgaben der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission auf stromintensive Unternehmen zu konzentrieren, die im internationalen Wettbewerb stehen. Da die Kommission die maßgeblichen Umwelt und Energiebeihilfeleitlinien erst am 9. April 2014 beschlossen hat, konnte die Neuregelung noch nicht in den Beschluss des Kabinetts zur grundlegenden Reform des EEG 2014 aufgenommen werden. Der vorliegende Gesetzentwurf führt die Neuregelung nun in das EEG 2014 ein.
Autor: Markus Gailfuß
Bild: Titelblatt des Gesetzesentwurfs „RefE_BesAR_Stand-2014-05-05.pdf“