Länderkammer fordert Änderungen an der EEG-Reform

Länderkammer fordert Änderungen an der EEG-Reform (Bild: Henry Czauderna - Fotolia)

Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die EEG-Reform, hält jedoch Änderungen für notwendig. Die Länder lehnen insbesondere die vorgesehene Stichtagsregelung ab.

 

Originalbericht von 
Rastatt, 29.05.2014

 

Rund 100 Änderungswünsche gab es in den fast 80-seitigen Empfehlungen der Fachausschüsse der Länderkammer, dazu noch einige Anträge einzelner Länder – eine Mehrheit fanden in der Plenarsitzung am 23. Mai nur ein Bruchteil. Dagegen ernteten Bundesenergieminister Sigmar Gabriel, der wegen Krankheit nicht anwesend war, wie auch seine Mitarbeiter viel Lob für den EEG-Entwurf, nicht nur von SPD-regierten Ländern.

Denn, so betonte unter anderem Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht, die auf die Einigung beim Kanzleramtsgipfel am 1. April verwies, die Bundesregierung sei „in vielen Punkten“ auf die Wünsche der Länder eingegangen. Es seien zwar noch Punkte offen geblieben, aber, so Lieberknecht: „Die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat schließe ich ausdrücklich aus.“ Auch die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer betonte, „wir streben kein Vermittlungsverfahren an“.

Allerdings: Die Änderungswünsche der Länderkammer wurden von der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium Brigitte Zypries umgehend zurückgewiesen. Da ist unter anderem die Stichtagsregelung: Vorgesehen ist im Regierungsentwurf, dass die neuen EEG-Vorschriften, die beim planmäßigen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens am 1. August in Kraft treten sollen, rückwirkend für Anlagen gelten, die nach dem 23. Januar genehmigt worden sind.

Der Bundesrat fordert im Interesse des Vertrauensschutzes den Stichtag auf den 1. Januar 2015 festzulegen. Denn sonst, so die Länder, „geraten zahlreiche konkrete Projektplanungen für dieses Jahr ins Wanken“. Vor allem Bürgerwindparks seien betroffen. Für die EEG-Umlage sei die Verlegung des Stichtags unerheblich, verdeutlichte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig. „Einen 4-Personen-Durchschnittshaushalt würde dies jährlich nur 30 Cent kosten – das wäre der Preis für die Investitionssicherheit.“ Folgt die Regierung dem nicht, so prognostiziert Albig „unzählige Rechtsstreitigkeiten“. Zypries hingegen betonte, eine Ausweitung der Übergangsregelungen sei „weder möglich noch aus Vertrauensschutzgründen erforderlich“.

Lieberknecht wie auch Dreyer plädierten insbesondere für Änderungen bei der Biomasse. Die Empfehlung des Umweltausschusses, den geplanten Zubau-Deckel von 100 MW auf 300 MW zu erhöhen, fand jedoch keine Mehrheit. Hingegen stimmten die meisten Länder dafür, den Zubaudeckel als „netto“ zu definieren, so dass Stilllegungen von Anlagen mit einbezogen werden.

Weiterhin keine EEG-Umlage für Kuppelgase und Prozesswärme

Verbesserungen wünschen die Länder auch beim Eigenstrom. Dieser werde, so Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, im Regierungsentwurf „inkonsistent“ behandelt. Der Bundesrat fordert, dass der Strom aus Eigenerzeugungsanlagen, in denen bei der Produktion oder Verarbeitung anfallende Reststoffe, Restgase oder Restenergien genutzt werden, weiterhin generell von der EEG-Umlage freigestellt werden sollte. Gleiches solle auch für den Strom aus wärmegeführten KWK-Anlagen gelten, bei denen die erzeugte Wärme zum Betrieb industrieller Prozesse genutzt wird.

Der Eigenverbrauch aus hocheffizienten KWK-Anlagen sollte nach dem Willen der Länder statt mit 50 % der EEG-Umlage nur mit 15 % belastet werden. Zudem wünschen sie eine Klarstellung, dass auch KWK-Anlagen in Industrieparks in den Genuss der geringeren Umlage kommen sollen – ein Punkt, der insbesondere NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft am Herzen liegt.

Eine Verbesserung fordert der Bundesrat auch bei den Eigenverbrauchsregeln für die Photovoltaik. Die Grenze, bis zu der Kleinanlagen keine EEG-Umlage zahlen müssen, soll nach dem Willen der Länder von geplant 10 kW auf 30 kW heraufgesetzt werden, ebenso die im Jahr produzierte befreite Strommenge von 10 MWh auf 30 MWh. Hier seien sonst weitere Arbeitsplätze gefährdet, betonte Lieberknecht.

Hinsichtlich der ab 2017 geplanten Ausschreibungen verlangen die Länder, eine verbindliche Entscheidung erst nach einer „angemessenen Pilotphase mit technologiespezifischen Projekten und einer nachfolgenden sorgfältigen und ergebnisoffenen Auswertung“ zu treffen. Dafür sei der geplante Zeithorizont zu kurz. Weil die Länder ihre Interessen direkt tangiert sehen, fordern sie eine Beteiligung bei der Festlegung der Modalitäten der Ausschreibungen.

BMWi-Vertreterin Zypries erklärte, die Bundesregierung könne den Länderwünschen nicht weiter entgegenkommen, denn sonst seien die grundsätzlichen Ziele der EEG-Reform gefährdet.

Als nächster Schritt im Gesetzgebungsverfahren folgt nun am 2. Juni die Sachverständigenanhörung im Wirtschafts- und Energieausschuss des Bundestags. Die zweite und dritte Lesung im Parlament ist für den 26. Juni 2014 vorgesehen.

Autorin: Angelika Nikionok-Ehrlich
Bild: Henry Czauderna – Fotolia

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