Die Fördersätze nach dem Mini-KWK-Impulsprogramm haben sich zum 1.1.2014 um 5% reduziert. Das BAFA veröffentlicht neue Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen mit aktualisierten Fördersätzen.
Rastatt, 07.01.2014
Seit April 2012 werden Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW unter bestimmten Voraussetzungen durch das sogenannte Mini-KWK-Impulsprogramm gefördert. Aufgrund der Regelungen in den Förderrichtlinien hat die ausführende Behörde – das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – zum 1. Januar 2014 die Fördersätze um 5% abgesenkt.
Der einmalig gewährte Investitionskostenzuschuss für Mini-KWK-Anlagen beträgt seit dem 1.1.2014 je nach elektrischer Leistung der Mini-BHKW-Anlage zwischen 1.425 Euro für ein Mikro-KWK mit 1 kW elektrischer Leistung und 3.325 Euro für eine 20-kW-Anlage.
Das BHKW-Infozentrum hat die entsprechenden Werte auf seiner Informationsplattform zum Mini-KWK-Impulsprogramm bereits aktualisiert. Dort erhalten Interessierte viele weitergehende Informationen rund um die Mini-KWK-Förderung.
Autor: Markus Gailfuß, BHKW-Consult
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