Sind Kommunen die Verlierer der EEG-Novelle á la Gabriel?

BHKW von Comuna Metall im Hallenbad in Rheinstetten-Forchheim

Rastatt, 11.02.2014

 

Das Wirtschaftsministerium um Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) plant ab August 2014 den selbst genutzten Strom aus bestehenden als auch neu realisierten hocheffizienten KWK-Anlagen mit einer Zwangsabgabe in Höhe von bis zu 4,36 Cent je Kilowattstunde zu belegen. Das BHKW-Infozentrum warnt vor höheren Kosten in den Kommunen und prangert die Ungleichbehandlung zwischen Großunternehmen und Kommunen an.

Jeder Kommunalpolitiker stellt bei seinen Mitbürgerinnen und Mitbürgern immer wieder gerne die Notwendigkeit heraus, sich auch auf lokaler Ebene für sinnvolle Projekte einzusetzen. „Global denken – lokal handeln“ ist einer der meistgehörten Sätze – auch wenn es um den Klimaschutz geht. Gemäß dem Eckpunktepapier zur EEG-Novelle will das Bundeswirtschaftsministerium jedoch ab August 2014 bestehende und neue KWK-Anlagen mit bis zu 4,36 Cent/kWh für den selbstgenutzten Strom zur Kasse bitten. Gerade bei hocheffizienten KWK-Projekten im kommunalen Bereich wie Schulen und Rathäusern wird dies zu einer sehr deutlichen Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit führen.

„Viele kommunale KWK-Projekte wie die ökologisch sinnvolle Wärme-und Stromversorgung von Schulen werden angesichts der geplanten EEG-Umlage in Höhe von nahezu 4,4 Cent/kWh zukünftig nicht wirtschaftlich realisierbar sein“, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum Rastatt. Das BHKW-Infozentrum wertet derzeit zahlreiche Projektbeispiele hinsichtlich der Auswirkungen der EEG-Umlage auf die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen aus. Auch Betreiber von Klärwerken müssen zukünftig wegen der geplanten Umlage mit jährlichen Mehrbelastungen von mehreren zehntausend Euro je KWK-Projekt rechnen.

Wie soll man aber dem Bürger einer Kommune verständlich machen, dass einerseits Schulen und Kindergärten für den selbst produzierten Strom aus einer hocheffizienten KWK-Anlage eine EEG-Abgabe entrichten müssen – aber andererseits Großkraftwerke für den selbst entnommenen Strom aus wenig effektiven Kohle-Kraftwerken von dieser Abgabe vollständig befreit sind?

„Es passt einfach nicht zusammen, was derzeit vom Wirtschaftsministerium in Bezug auf die Eigenstromnutzung aus KWK- und auch PV-Anlagen geplant wird“, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum. „Wie soll man einem Kommunalpolitiker erklären, dass die eigentlich für das kommunale Schulzentrum geplante KWK-Anlage mit 50 kW elektrischer Leistung ab August 2014 in 10 Betriebsjahren rund 100.000,- Euro weniger für den kommunalen Haushalt erwirtschaften wird?“

Autor: Markus Gailfuß
Bild: BHKW-Consult