Rastatt, 22.03.2016
Definitiv leben wir derzeit in einer bewegten und energiepolitisch interessanten Zeit. Die im Rahmen der Energiewende und seiner konkreten Ausgestaltung anstehenden Gesetzesvorhaben darf man ohne Übertreibung als epochal bezeichnen.
Vor wenigen Wochen erst trat das KWK-Gesetz 2016 in Kraft. Derzeit können aber die Zulassungsanträge neuer KWK-Anlagen noch nicht beschieden werden, da noch keine beihilferechtliche Genehmigung seitens der EU-Kommission vorliegt. Das neue KWK-Gesetz setzt auf eine Anpassung der BHKW-Laufzeit an das Strommarktangebot. BHKW-Anlagen ab 100 kW werden zur Direktvermarktung des KWK-Stroms verpflichtet. Bei negativen Strompreisen erhalten KWK-Anlagenbetreiber keinen KWK-Zuschlag mehr. Strom, der in das Netz der allgemeinen Versorgung (öffentliches Netz) eingespeist wird, erhält eine höhere KWK-Förderung als Strom, der z. B. selbst genutzt wird.
Aber damit nicht genug. Für die nächsten Wochen wurden zahlreiche neue Gesetze angekündigt.
Hierzu zählt u. a. das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2016), dessen Entwurf von den Interessenverbänden bereits als Bremsklotz der erneuerbaren Energien betitelt wurde. Ob sich für biomassebefeuerte KWK-Anlagen etwas ändern wird, steht noch nicht fest. Aufgrund der deutlichen Reduzierung der Vergütungssätze bei der letzten Novelle werden derzeit nur sehr wenige neue Anlagen zugebaut. Biomethanbetriebene KWK-Anlagen, die vor der Novelle im Jahre 2014 noch mehr als 23 Cent/kWh erhalten konnten, müssen sich nun mit weniger als 14 Cent/kWh begnügen. Es erscheint daher mehr als nur fraglich, ob die im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes entwickelte Minderungsstrategie einer teilweisen Ersetzung von Erdgas durch Biomethan auch nur ansatzweise erreicht werden kann.
Ebenfalls soll die Stromsteuer-Durchführungsverordnung in der Art geändert werden, dass der Begriff des räumlichen Zusammenhangs bei der Stromsteuer-Befreiung massiv eingeschränkt wird. Dies würde die wirtschaftliche Situation dezentraler Stromerzeuger, die den Strom verbrauchernah und effizient ohne die üblichen Verteilverluste bereitstellen, erheblich verschlechtern.
Gemäß dem Referentenentwurf des Strommarktgesetzes sollen außerdem die Entgelte für die dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzentgelte) ab 2021 abgeschafft werden.
Wendet sich die Neukonzeption der Energiewende gegen dezentrale Strukturen?
Wie konnte dies passieren, da doch gerade dezentrale Technologien im Bereich erneuerbarer Energien und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung die Energiewende in den Anfangsjahren vorangebracht und zu einer Demokratisierung der Energiewirtschaft geführt hatte.
Blog-Autor: Markus Gailfuß
Grafik: freshidea – Fotolia
Im Rahmen der Jahreskonferenz am 19./20. April 2016 im Dresdner Kongresszentrum wird Prof. Dr. Martin Maslaton in seinem Vortrag über die Direktvermarktung und Ausschreibung im (neuen) EEG sowie dem KWK-Gesetz 2016 berichten und sich mit den absehbaren Entwicklungen auseinandersetzen. Dabei wird auch die Frage nach dem politischen Wille zum KWK-Ausbau und dem Ausbau erneuerbarer Energien aufgeworfen. |