8. Februar 2022

Modernisierung einer BHKW-Anlage mit 50 kW

Welche konkreten Auswirkungen verstecken sich hinter den Regelungen einer KWK-Modernisierung gemäß KWK-Gesetz – Praxisbeispiel einer BHKW-Anlage mit 50 kW.

Am 26. März 2013 wurde eine BHKW-Anlage (Erdgas-Motor) mit einer elektrischen Leistung von 50 kW in einem mittelständischen Unternehmen in Betrieb genommen. Der überwiegende Teil des KWK-Stroms wird in dem Unternehmen selbst genutzt. Ein kleiner Teil des produzierten KWK-Stroms wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Die bereitgestellte Wärme wird vollständig im Unternehmen genutzt.

Pro Jahr weist die BHKW-Anlage eine Laufzeit von 7.500 Vollbenutzungsstunden auf.

Der Betreiber der BHKW-Anlage will die BHKW-Anlage im Spätjahr 2022 modernisieren.


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Aussagen Diese Aussage ist richtig Diese Aussage ist falsch
Die BHKW-Anlage erhält keine KWK-Zuschläge mehr, da sie bereits mehr als 60.000 Vollbenutzungsstunden in Betrieb war.
Die Höhe der KWK-Zuschläge orientiert sich nach den Vorgaben des zum Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme nach der Modernisierung gültigen KWK-Gesetzes (KWKG 2020/2021)).
Der Betreiber muss nach der Modernisierung auch eine Verbesserung der Anlageneffizienz nachweisen. Dabei reicht es aus, wenn die mittels geeichter Zähler (Gaszähler, Stromzähler, Wärmemengenzähler) ermittelte Effizienz der modernisierten BHKW-Anlage besser ist als die letzte Messung der alten BHKW-Anlage.
Der Betreiber erhält in dem konkreten Fall nach einer fachgerechten und den Bestimmungen des KWK-Gesetzes entsprechenden Modernisierung wieder 10 Jahre KWK-Zuschläge auf den KWK-Strom.
Der Betreiber erhält in dem konkreten Fall nach einer fachgerechten und den Bestimmungen des KWK-Gesetzes entsprechenden Modernisierung für 30.000 Vollbenutzungsstunden KWK-Zuschläge auf den KWK-Strom.
Der Betreiber der KWK-Anlage muss in dem oben geschilderten Fall bei einer Modernisierung nachweisen, dass die für die Modernisierung aufgewendeten Kosten mehr als 25% der fiktiven Neuerrichtungskosten der Anlage entsprechen. In diesem Fall erhält er für 15.000 Vollbenutzungsstunden einen KWK-Zuschlag.
Der Betreiber der KWK-Anlage erhält in dem oben geschilderten Fall die gleiche KWK-Zuschlagshöhe wie bei einer Neuerrichtung/Ersetzung der KWK-Anlage.
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