Neue Ideen für die Energiewirtschaft der Zukunft

Originalbericht von     Autor: Ralf Köpke

Rastatt, 29.09.2015

Energiewirtschaft der Zukunft (Bild: Erwin Wodicka - Fotolia)
Der Grundpreisanteil bei den Netznutzungsgebühren sollte laut Karsten Thielmann, Geschäftsführer der Rheinischen Netzgesellschaft, angepasst werden (Bild: Erwin Wodicka – Fotolia)

Einen klar umrissenen Zeitplan für den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung forderte Reiner Priggen auf dem jüngsten 6. Energieforum der BET-Beratungsgesellschaft in Aachen.

„Die Politik in Bund und in den Ländern sollte sich ein Vorbild an der Steinkohle nehmen. Erst nachdem mit dem Jahr 2018 ein Schlusspunkt gesetzt werden konnten, hörten die Proteste gegen diesen Energieträger auf“, betonte der langjährige Energieexperte der Grünen-Fraktion im Düsseldorfer Landtag. Priggen ließ keinen Zweifel daran, dass der Braunkohle-Ausstieg „in die Milliarden“ gehe werde: „Auch bei der Braunkohle gibt es Ewigkeitslasten, über die in der Öffentlichkeit bislang kaum gesprochen wird.“ Ohne einen geordneten Ausstieg aus der Braunkohle werde die Bundesregierung aber ihre nationalen Klimaziele verfehlen, „und zwar sowohl kurz- als auch langfristig“.

Ohnehin sieht Priggen das Erreichen des 40-prozentigen Reduktionsziels beim Kohlendioxid-Ausstoß bis Ende dieser Dekade „als kaum mehr zu schaffen“ an: „Zur Mitte der laufenden Legislaturperiode in Berlin zeigt sich, dass auch diese Bundesregierung die Einsparpotenziale bei der Mobilität und im Gebäudesektor ungenutzt lässt.“ Nach wie vor sei die Energiewende nur eine „Stromwende“: „Die Bundesregierung muss endlich alle Baustellen anpacken, wenn sie wirklich will, dass die Energiewende zum Erfolg wird.“

Grundpreisanteil bei den Netznutzungsgebühren

Zu diesen Baustellen zählt für Karsten Thielmann, Geschäftsführer der Rheinischen Netzgesellschaft, auch die bisherige Methode, wie die Netzentgelte berechnet werden: „Angesichts der Tatsache, dass wir einen Trend zur Eigenstromnutzung und zur Energieeffizienz haben, müssen die Zeiten vorbei sein, indem die Netzentgelte allein nach den Kilowattstundenabgabe berechnet werden.“ Angesichts der durch die zunehmende Einspeisung fluktuierender Energieträger auf der Verteilnetzebene notwendigen Milliarden-Investitionen in den Netzausbau schlug Thielmann deshalb vor, den Grundpreisanteil bei den Netznutzungsgebühren für Haushaltskunden (Standardlastprofil) anzuheben. Einen Änderungsbedarf bei den leistungsgemessenen Kunden (RLM) sieht der Netz-Manager dagegen nicht.

Thielmann plädierte in Aachen außerdem dafür, künftig auch Lastflexibilitäten im Rahmen der Energiewirtschaft der Zukunft zu vergüten: „Die geringeren Netznutzungsentgelte wären wirklich für einige Kunden ein Anreiz, ihre Lasten flexibel an- und zeitweise abzuschalten lassen.“
Neuen Schwung in der Diskussion um die Netzentgeltsystematik erhofft sich Wolfgang Zander mit einem Alternativmodell, das er zusammen mit den BET-Netzexperten konzipiert hat. Danach soll es einen Basistarif für Kleinkunden geben, der auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs eines Haushaltes − also inklusive Eigenverbrauch berechnet werden solle. Für andere Netznutzer-Gruppen ließen sich ebenfalls eigene Tarife entwickeln. So könnten Verbraucher, die sich beispielsweise auf ein Lastmanagement einließen oder eine geringere Versorgungssicherheit in Kauf nehmen würden, in den Genuss niedriger Netznutzungsgebühren kommen.

Zander: „Die Abschläge sind gerechtfertigt, da in beiden Fällen die Netze entlastet werden.“ Das BET-Modell sieht zudem Verfügbarkeitszusagen für steuerbare Erzeuger sowie Einmalzahlungen für Einspeiser fluktuierender Kraftwerke vor. Zanders Prognose: „Damit bekommen wir die Diskussion um die Entsolidarisierung vom Tisch, was notwendig ist, um den Bau privater regenerativer und effizienter Kraftwerke nicht abreißen zu lassen.“

Autor: Ralf Köpke (Energie&Management) | Bild: Erwin Wodicka – Fotolia

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