Nordrhein-Westfalen stoppt Förderung von KWK-Anlagen, Solarkollektor- und Biomasseanlagen

 

Das Förderprogramm progres-nrw wurde wegen einer Haushaltssperre in Nordrhein-Westfalen gestoppt. (Bild: mhp - Fotolia)

Nach einem Rekordjahr mit einer Förderung erneuerbarer Energien und energieeffizienzsteigernden Maßnahmen in Höhe von 19,2 Millionen Euro wurde im Juli 2014 das Förderprogramm progres-nrw wegen einer Haushaltssperre in Nordrhein-Westfalen gestoppt. Bereits zugesagte Fördergelder des Markteinführungs-Programms werden ausbezahlt – neue Anträge werden derzeit nicht bewilligt.

Rastatt, 04.08.2014

 

Viele Betreiber von KWK-, Solarkollektor- und Biomasse-Anlagen haben in den vergangenen Jahren neidisch auf die Fördersituation des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen geschaut. Im vergangenen Jahr 2013 hatte die in Nordrhein-Westfalen (NRW) zuständige Abteilung für Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg einen regelrechten Boom im progres-Bereich „Markteinführung“ registriert. Insgesamt rund 8.800 Antragstellern, die erneuerbare Energie erzeugen und auf Energieeffizienz setzten, wurden im Jahre 2013 rund 19,2 Millionen Euro Fördermittel bewillig. Das sind 8,1 Millionen Euro mehr als in 2012.

Neben dem Förderbaustein Markteinführung beinhaltet das Programm progres.nrw die Bausteine „Kraft-Wärme-Kopplung“ (KWK für Unternehmen) und „Innovation“. Zudem bestehen mit dem „European Energy Award“, „Energiesparer NRW“ und „Energieberatung“ weitere Informations- und Förderangebote für Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen.

Haushaltssperre stoppt Förderprogramm „progres.nrw – Markteinführung“

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen wollte in diesem Jahr sparen und einem Teil der Landesbeamten eine Gehaltserhöhung versagen. 700 Millionen Euro sollten damit eingespart werden. Das Verfassungsgericht in Münster stufte die geplante Nullrunde aber als nicht verfassungskonform ein, worauf sich der Finanzminister Norbert Walter-Borjans genötigt fühlte, eine Haushaltssperre zu verhängen.

Von der Haushaltssperre betroffen sind auch Förderungen, die ausschließlich aus Landesmitteln erfolgen. Aufgrund der am 01. Juli 2014 bekanntgemachten Haushaltssperre des Landes Nordrhein-Westfalen können in dem Programmbereich „progress.nrw – Markteinführung“ derzeit keine Förderanträge abschließend bewilligt werden.

Die neue Förderperiode für den progres.nrw-Programmbaustein „Markteinführung“ war Anfang Februar 2014 gestartet. Seitdem können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auch für 2014 wieder Anträge auf Zuschüsse stellen. Mit Landesmitteln gefördert werden zum Beispiel Solarkollektor- und Biomasseanlagen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Wärmeübergabestationen zur Nutzung von Fernwärme oder auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK).

Was passiert mit bereits gestellten Anträgen der progres.nrw-Förderung?

Bereits gestellte Anträge für das Jahr 2014 bleiben gültig, können jedoch erst bewilligt werden, wenn die Haushaltssperre wieder aufgehoben ist oder aber von der Landesregierung eventuelle Ausnahmeregelungen für den progres.nrw-Baustein „Markteinführung“ beschlossen werden. Dasselbe gilt für Anträge, die nach dem 01.07.2014 gestellt wurden oder im laufenden Jahr noch gestellt werden. Sobald abschließende Bewilligungen für das Jahr 2014 wieder möglich sein werden, wird dies entsprechend auch auf der Internetseite der Bezirksregierung bekanntgemacht.

Was passiert mit bereits bewilligten Förderanträgen nach dem progres.nrw-Programm?

Nicht betroffen von der derzeitigen Haushaltssperre des Landes sind Anträge, die bereits bewilligt worden sind. Wer bereits einen abschließenden Bescheid erhalten hat, kann sich auf die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse verlassen.

Quelle: BHKW-Infozentrum GbR | Autor: Markus Gailfuß | Bild: mhp – Fotolia

 

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