Auswirkungen des neuen EWärmeG auf kommunale Liegenschaften

Rastatt, 08.06.2015

Ab 1. Juli 2015 müssen auch Besitzer von Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg die Bestimmungen des EWärmeG erfüllen. (Bild: Aleix Cortadellas - Fotolia)

Ab 1. Juli 2015 gilt das Erneuerbare Wärmegesetz (EWärmeG) nicht mehr nur für Wohngebäude, sondern auch für Nichtwohngebäude. Die Konsequenzen daraus werden in zwei KEA-Tagesseminaren „EWärmeG – Auswirkungen für Kommunen“ in Karlsruhe erläutert.

14 Erfüllungsoptionen können im Rahmen des Erneuerbare Wärmegesetzes (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg genutzt und miteinander kombiniert werden. Das neue EWärmeG gilt ab 1. Juli 2015 nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für Nichtwohngebäude. Für Nichtwohngebäude ist die Erstellung eines Sanierungsfahrplans eine Möglichkeit, die Anforderungen des Gesetzes vollständig zu erfüllen.

Im Rahmen des Seminars, das die Landesenergieagentur KEA in Karlsruhe anbietet, wird die Systematik des novellierten EWärmeG vorgestellt und das speziell hierfür programmierte Excel-Beratungswerkzeug erläutert. Die KEA war bei der Novelle des EWärmeG ebenso involviert wie bei der Erstellung des Excel-Beratungstools und kann daher Informationen aus erster Hand bieten.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen den Aufbau, die Systematik und die Inhalte des Erneuerbaren Wärmegesetzes Baden-Württemberg sowie das Exceltool kennen. Alle offenen Fragen zu individuellen Problemen werden entweder im Seminar selbst oder im Nachgang geklärt. Weiterhin werden die Anforderungen an den Sanierungsfahrplan beschrieben, der als Erfüllungsoption vorgesehen ist.

Das Tagesseminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltungen, des Gebäudemanagements und des Energiemanagements von Kommunen in Baden-Württemberg sowie an Gebäudeverantwortliche aus kirchlichen, karitativen oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen.

Die Tagesseminare finden am 18. Juni 2015 oder alternativ am 2. Juli 2015 statt. Veranstaltungsort ist die KEA-Akademie in Karlsruhe (Kaiserstr. 94a, 76133 Karlsruhe). Anmeldungen können über die Webseite der KEA-Akademie getätigt werden.

Autor: Markus Gailfuß (BHKW-Infozentrum) | Bild: Aleix Cortadellas – Fotolia

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