Förderung von KWK-Wärmenetzen und KWK-Kältenetzen

BAFA veröffentlicht im Rahmen des KWK-Gesetzes ein Merkblatt betreffend der Förderung von Wärmenetzen und Kältenetzen

Rastatt, 20. August 2012

Stadtwerke Karlsruhe - Fernwärme

Jede achte Wohnung wird in Deutschland mit Fernwärme geheizt. Über Fernwärmeleitungen wird die Wärme ins Haus geliefert, ohne dass die einzelnen Gebäude mit eigenen Heizkesseln ausgestattet sind. Meist stammt diese Wärme aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Diese Heizkraftwerke (HKW) produzieren sowohl Strom als auch Wärme und nutzen die Energie effizient.

Das neue KWK-Gesetz (KWKG), welches am 19. Juli 2012 in Kraft trat, fördert den Bau von Wärmenetzen, sofern die Wärme in diesen Fernwärme-Systemen zu mindestens 60% aus KWK-Anlagen stammt und die Inbetriebnahme der Netze nach dem 31.12.2011 erfolgte. Bis zu 40% der notwendigen Investition können dann gefördert werden.

Die Bedingungen für eine Wärmenetz-Förderung auf KWK-Basis sind im KWK-Gesetz (KWKG 2012) geregelt. Ein 13 Seiten umfassendes „Merkblatt Wärme- und Kältenetze„, das am 08. August 2012 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht wurde, erläutert die im KWK-Gesetz niedergeschriebenen Bedingungen. In diesem Merkblatt werden die Begrifflichkeiten sowie die Vorgehensweise genauer erläutert.

Klar gestellt wird auch die Berechnung des maximalen Fördervolumens. Wenn ein Netz beispielsweise aus 200 Meter Vorlaufleitung mit einem Nenndurchmesser von DN 125 und 100 Meter Vorlaufleitung DN 40 besteht, wird zuerst die gewichtete durchschnittliche Nennweite berechnet. Diese beträgt (200 * 125 + 100 * 40)/(200+100) = DN 97. Daher wird das gesamte Netz mit bis zu 40% gefördert. Es erfolgt keine anteilige Förderung der Trassen über DN 100 mit einer maximalen Zuschussrate von 30% und eine Förderung der kleineren Nenndurchmesser mit 40%.

Wie der Name des Merkblattes darlegt, können auch Kältenetze gefördert werden, sofern die Kälte aus KWK-Anlagen stammt. Man spricht in diesem Fall von Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (KWKK) . Solche Netze existieren zum Beispiel in Dresden. Das BAFA-Merkblatt „Wärme- und Kältenetze“ kann u. a. im Downloadcenter des BHKW-Infozentrumsheruntergeladen werden.

Quelle: BHKW-Infozentrum GbR
Bildquelle: Stadtwerke Karlsruhe – Fernwärme

 

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